VFA: Geld für innovative Medikamente durch „Mehrwertverträge“
Dienstag, 9. März 2010
Cornelia Yzer /dpa
Berlin – Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) hat heute in Berlin mit einer Studie seine jüngsten Vorschläge für neue Spielregeln im Arzneimittelmarkt untermauert. Bei der Erstattung neuer Medikamente müsse man einen Mechanismus entwickeln, der stärker als bisher auf Versorgungsoptimierung und Behandlungserfolg hin ausgerichtet sei, forderte vfa-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer. „Konkret setzen wir auf unser Modell, in dessen Zentrum Mehrwertverträge stehen“, ergänzte sie.
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Nach den Vorstellungen der forschenden Pharmaunternehmen sollte man ihnen umfassende Optionen einräumen, mit den Krankenkassen Verträge abzuschließen. Wenn dann ein bestimmtes Medikament innerhalb von zwei Jahren zu mindestens 50 Prozent unter Vertrag gebracht sei, sollte ein Erstattungshöchstbetrag obsolet werden. Anderenfalls müssten sich die Unternehmen im Rahmen von Kosten-Nutzen-Analysen mit einem Höchstbetrag für ihr Produkt abfinden.
Dieser neue Ansatz sei für die Industrie ehrgeizig und kostenintensiv, so Yzer. Aber: „Wir sind überzeugt, dass wir so belegen können, dass Innovationen im Arzneimittelbereich ihr Geld wert sind und der Gesellschaft bei den Behandlungskosten bereits kurzfristig Geld sparen helfen.“
Als Beleg verwies sie auf Einzelheiten einer Studie, die der Arzt und Unternehmensberater Matthias P. Schönermark vorstellte. Er geht im Kern davon aus, dass die derzeitige Versorgung durch falsche Anreize, alte und neue Sektorengrenzen sowie Ineffizienzen geprägt ist, was sich durch eine Ausweitung der Vertragsfreiheit beheben ließe.
„Die Regelungen zur hausärztlichen Versorgung und zur integrierten Versorgung, die beide ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen realisiert werden können, als auch die zaghafte Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung gemäß § 116 b SGB V haben eher zu einer Manifestierung der sektoralen Grenzen beigetragen, als dass sie diese durchlässiger gemacht hätten“, gab Schönermark zu bedenken.
Der Einsatz innovativer Arzneimittel auf Basis von Verträgen zwischen Herstellern und Krankenkassen könnte seiner Meinung nach dazu beitragen, gerade die Versorgung chronisch Kranker zu verbessern und damit kostengünstiger zu gestalten.
Als Beispiele nannte Schönermark Erkrankungen wie Depressionen, Herzinsuffizienz oder chronischen Kopfschmerz/Migräne. So führe eine fein justierte Pharmakotherapie bei Herzinsuffizienz-Patienten zu einer signifikanten Reduktion der Krankenhausaufenthalte.
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