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Bürger sehen bei Kosten-Nutzen-Bewertung Ärzte in der Pflicht

Mittwoch, 10. März 2010

Neuss – Der Großteil der Bürger plädiert dafür, dass Ärzte über den Nutzwert und Erstattungsmöglichkeiten neuer Therapien und Arzneimittel entscheiden sollen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Psychonomics im Auftrag des Arzneimittelherstellers Janssen-Cilag.

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Danach sehen 54 Prozent der Bürger Ärzte und ärztliches Klinikmanagement in der Verantwortung für Kosten-Nutzen-Bewertungen von innovativen Medikamenten und Therapien. Unter denjenigen, die ihren eigenen Gesundheitszustand als eher schlecht einstufen, stimmen sogar 59 Prozent für eine Beurteilung durch den Arzt.

45 Prozent wollen, dass ein Bundesausschuss aus Krankenkassen, Ärzten, Krankenhaus- und Patientenvertretern diese Entscheidung übernimmt, nur elf Prozent meinen, einzelne Krankenkassen und Versicherungen sollten über Kosten und Nutzen entscheiden sollten.

„Dass der Arzt eine entscheidende Rolle bei der Bewertung des Nutzens von Medikamenten spielt, halten auch wir für sinnvoll“, sagt Hans Wormann, Mitglied der Geschäftsführung von Janssen-Cilag. Er könne im Einzelfall am besten beurteilen, ob und wie sein Patient von einer Behandlung profitiere. © hil/aerzteblatt.de

aerzteblatt.de

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Grosswardeyn
am Donnerstag, 18. März 2010, 20:21

Cost-Benefit

Ich war durch British Council anfang 1990 - nach der politischen Wende - aus H bei der Uni York Stipentdiat. Da erfuhren wir "Ost-Europäer" über Cost-Benefit im Ges-Wesen. Die anderen H Teilnehmer (alle Ashkhe-Nazis) kamen vor einigen Jahren politisch kurz (1 Jahr) mit den Ex-Communisten an die Macht und zerstörten das H Gesundheitswesen nicht uneigennützig. Eine von ihnen - inzwischen Uni-Docentin - erkannte dies auch an (Zwecksentfremdung von Krankenhäusern).
Ich wurde als Deutscher aufgrund eines nach dt. Vorbild gemachten Beamtengesetzes gekündigt.

Die D Ärzteschaft liest nicht die Approbationsordnung, wonach Nicht-Ärzte (sogar mit Arztstudium) nicht berechtigt sind an approb. Ärzte ärztliche Weisungen zu geben: also weder Politiker, noch Ökonome, noch KV-Experten. Die Approb.Ord. ist direkt mit der Poenalbestimmung des Heilpraktikergesetzes (Kurpfuscherei) und dies mit dem StGB verbunden, sie gilt mittelbar für alle Leute, nicht nur für Mediziner und Heiler.
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