München – Mit ihrem neuen Flyer „Menschen in Not helfen“ informiert die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) Ärzte über die Behandlung von Patienten ohne Papiere.
„Ärztinnen und Ärzte haben die Pflicht, medizinische Hilfe zu leisten. Die Unterlassung kann strafbar sein“, erklärt BLÄK-Menschenrechtsbeauftragte Maria Fick. Wichtig sei aber, dass die Ärzte keine Meldepflicht haben.
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Ausnahmen gäbe es nur bei einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder einen Missbrauch von Betäubungsmitteln. Die ärztliche Schweigepflicht erstrecke sich auch auf das mit der Abrechnung befasste Verwaltungspersonal öffentlicher Krankenhäuser.
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