Berlin – Hartz-IV-Empfänger können in Härtefällen trotz Zusatzbeitrag bei ihrer angestammten Krankenkasse bleiben. Die Bundesagentur für Arbeit teilte am Mittwoch in Nürnberg mit, dass Langzeitarbeitslosen der Zusatzbeitrag erstattet werden kann, wenn ihnen durch einen Kassenwechsel medizinische Nachteile entstünden.
Dies wäre den Angaben zufolge der Fall, wenn durch den Wechsel eine schon begonnene Dauerbehandlung abgebrochen werden müsste oder die Kasse bereits Leistungen wie eine Reha-Maßnahme oder Kur bewilligt hat. Als Härtefall gilt auch, wenn bestimmte Sachleistungen oder Hilfsmittel für Schwerbehinderte zurückgegeben werden müssten.
Grundsätzlich müssen Hartz-IV-Empfänger den Zusatzbeitrag jedoch weiterhin selbst zahlen oder in eine Kasse wechseln, die noch keinen verlangt. Diverse Krankenkassen erheben seit Februar 2010 einen Zusatzbeitrag.
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