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Politik

Hartz-IV-Empfängern kann Zusatzbeitrag erstattet werden

Mittwoch, 10. März 2010

Berlin – Hartz-IV-Empfänger können in Härtefällen trotz Zusatzbeitrag bei ihrer angestammten Krankenkasse bleiben. Die Bundesagentur für Arbeit teilte am Mittwoch in Nürnberg mit, dass Langzeitarbeitslosen der Zusatzbeitrag erstattet werden kann, wenn ihnen durch einen Kassenwechsel medizinische Nachteile entstünden.

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Dies wäre den Angaben zufolge der Fall, wenn durch den Wechsel eine schon begonnene Dauerbehandlung abgebrochen werden müsste oder die Kasse bereits Leistungen wie eine Reha-Maßnahme oder Kur bewilligt hat. Als Härtefall gilt auch, wenn bestimmte Sachleistungen oder Hilfsmittel für Schwerbehinderte zurückgegeben werden müssten.

Grundsätzlich müssen Hartz-IV-Empfänger den Zusatzbeitrag jedoch weiterhin selbst zahlen oder in eine Kasse wechseln, die noch keinen verlangt. Diverse Krankenkassen erheben seit Februar 2010 einen Zusatzbeitrag. © ddp/aerzteblatt.de

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helferchen
am Donnerstag, 11. März 2010, 22:40

@kfuzzi

Peanut71 hat absolut richtig gelesen!

Wer in einer KK ist, die einen Zusatzbeitrag erhebt, muss entweder den Beitrag selbst zahlen oder die Kasse wechseln!
Wenn ihm durch den Kassenwechsel Nachteile enstünden, würde der Zusatzbeitrag erstattet werden! ;)

Tja soziale Gerechtigkeit Ade
Willkommen Zweiklassengesellschaft

Aber das war ja abzusehen
kfuzzi
am Donnerstag, 11. März 2010, 09:36

Peanut71

Richtig lesen:
Sie können, wenn Sie wollen, in ihrer Kasse bleiben, müssen aber nicht! Auskunft erteilt sicherlich Ihre Kasse!

Peanut71
am Mittwoch, 10. März 2010, 21:14

Wo bleibt das Recht der freien Kassenwahl?

Harz IV Empfänger müssen immer mehr Unveschämtheiten hinnehmen. Wo bleibt für sie das Recht der freien Kassenwahl? Was können die Harz IV Empfänger dafür, das Krankenkassen, trotz Überschuss noch einen Zusatzbeitrag erheben?
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