Berlin – Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat nach Ansicht von führenden Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mit EPO gedopt. Die bei ihr gefundenen hohen Werte an unreifen roten Blutkörperchen (Retikulozyten) beruhten nicht auf der verbotenen Einnahme dieser oder anderer Substanzen, sondern auf einer seltenen erblichen Blutanomalie. „Die Beweiskette ist geschlossen“, betonte der Geschäftsführende DGHO-Vorsitzende Gerhard Ehninger.
Hierbei sorgen Defekte in der Zellmembran dafür, dass reife rote Blutkörperchen rascher zugrundegehen als gewöhnlich. Dies gleicht der Körper dadurch aus, dass er vermehrt Retikulozyten produziert. Entsprechend erhöht sind deshalb die Werte im Rahmen von Blutanalysen.
„Unterstützt werden diese neuen Ergebnisse durch Blutuntersuchungen des Vaters, bei dem mittels der neuen Verfahren ebenfalls eine Kugelzellanämie diagnostiziert wurde“, sagte Weimann. Er hatte Claudia Pechstein im Dezember an mehreren Tagen Blutproben entnommen.
Der Hämatologe Wolfgang Jelkmann ergänzte, dass auch die zwischen den Jahren 2000 und 2009 gewonnenen Blutproben der Eisschnellläuferin untypisch für ein EPO-Doping seien und eher auf eine Kugelzellanämie hinwiesen. „Insgesamt zeigte sich über diesen Zeitraum ein allmählicher Anstieg der Retikulozytenzahl, was für eine langsame Verschlimmerung der Erkrankung spricht“, sagte Jelkmann.
Den Vorwurf des Dopings widerlegt aus seiner Sicht die stetige Abnahme der Hämoglobin-Werte. „Die Blutwerte zeigten aber auch, „dass bei Frau Pechstein die ansonsten sehr stabile Hämoglobinkonzentration, der MCHC, in den Erythrozyten oft erhöht war, was nur bei ganz wenigen Bluterkrankungen der Fall ist, wie etwa der Kugelzellanämie.“
Die erhöhten Retikulozytenwerte in Blutanalysen von Pechstein waren bislang für den DGHO-Vorsitzenden Ehninger der Grund, bis zum gegenteiligen medizinischen Beweis von Doping auszugehen. Seiner Ansicht nach hätte man die Erkrankung von ihr jedoch bereits diagnostizieren können.
Entsprechende Hinweise seien von der internationalen Eislaufunion (ISU) beziehungsweise dem internationalen Sportgerichtshof (CAS) jedoch „nicht ausreichend gewürdigt, falsch zitiert oder in der Urteilsbegründung tendenziös dargestellt“ worden, so Ehninger: „Für mich ist das CAS-Urteil Käse.“ Er hofft, dass die neuen Befunde das Sportgericht veranlassen, einer Revision zuzustimmen.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.