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Die vorgelegten Vorschriften basierten auf einer unvollständigen Gesetzesfolgenabschätzung, die es dem Europäischen Parlament und dem Rat nicht ermögliche, sich ein umfassendes Bild vom Nutzen und den Risiken der derzeit öffentlich zugänglichen Arzneimittelinformationen zu machen, heißt es in dem Schreiben.
Die Vorschläge gefährdeten den im EU-Vertrag garantierten Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die nachhaltige Finanzierung der EU-Gesundheitssysteme. Die Unterzeichner fürchten darüber hinaus, dass den europäischen Bürgern bei einer Einigung über den Vorschlag ein verbesserter Zugang zu notwendigen Patienteninformationen auf Dauer verbaut wird.
Sie fordern stattdessen, Packungsbeilagen verständlicher und für jedermann zugänglich zu machen und die Kommunikation zwischen Patienten und Angehörigen von Heilberufen zu verbessern.
Staatliche Behörden sollten die Rolle von neutralen Informationsanbietern übernehmen und sämtliche Daten über die Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln öffentlich zugänglich machen. Bestehende unabhängige Informationsquellen über Behandlungsalternativen sollten ferner ausgebaut und gefördert werden.
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