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Ärzteschaft

Arzt klagt gegen den Gesundheitsfonds

Dienstag, 16. März 2010

Stuttgart – Ein Arzt des Medi-Verbunds Baden-Württemberg hat beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen den Gesundheitsfonds eingereicht. Damit habe er die Konsequenz aus den veränderten Honorarbedingungen seit Einführung des Fonds gezogen, so der HNO-Arzt. In seiner Verfassungsbeschwerde beklagt er, dass Ärzte in Baden-Württemberg aufgrund des Gesundheitsfonds nicht mehr wirtschaftlich arbeiten könnten und durch gesetzliche Reglementierungen in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt seien.

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„Die Auswirkungen des Fonds sind für die einzelnen Praxen zum Teil verheerend. Sie müssen nicht selten mit Umsatzeinbußen zwischen 30 und 50 Prozent fertig werden“, bekräftigt der Medi-Verbund. Der Gesundheitsfonds führe dazu, dass rund 1,7 Milliarden Euro der einbezahlten Beiträge aus Baden-Württemberg in andere Bundesländer abflössen. Der Medi-Verbund hat im vergangenen Jahr mit zahlreichen Protestaktionen die Rücknahme des Fonds und der Honorarreform gefordert und unterstützt die Verfassungsklage deshalb „in jeder Hinsicht“. Statt mehr Wettbewerb und mehr Gesundheit zu günstigeren Konditionen, stecke der Gesundheitsfonds Gelder wieder nur in die Bürokratie. „Diese Gelder fehlen in der Patientenversorgung“, moniert Medi-Vorsitzender Werner Baumgärtner. © hil/aerzteblatt.de

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