Das neue Gesetz tritt am 21. März in Kraft. Es regelt unter anderem die neue Genehmigungspflicht für klinische Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika. Danach darf die klinische Prüfung eines Medizinproduktes in Deutschland erst beginnen, wenn die zuständige Ethikkommission ihr zugestimmt und die zuständige Bundesoberbehörde sie genehmigt hat.
Antragsteller können nun sowohl den Antrag auf zustimmende Bewertung an die Ethikkommission als auch den Antrag auf Genehmigung an die Bundesoberbehörde online über das Informationssystem des DIMDI stellen. Erforderliche Anlagen lassen sich ins Antragsformular hoch laden. Das DIMDI leitet die Anträge dann an die entsprechenden Stellen weiter.
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