Brüssel – Die Gesundheitsexperten des Europäischen Parlaments (EP) haben die Weichen für EU-weit einheitliche Vorschriften zur Qualität und Sicherheit von Organen gelegt und den Weg geebnet, um den Mangel an Organspendern in Europa zu bekämpfen. Die Regelungen sollen im Mai verabschiedet werden.
Eine Schlüsselposition bei der Gewinnung von gesunden Organen sollen künftig Transplantationskoordinatoren in klinischen Einrichtungen einnehmen. In Deutschland komme es leider noch zu häufig vor, dass, obwohl ein Organspendeausweis vorliegt oder die Angehörigen einer Organspende durchaus zustimmen würden, Organe nach dem Hirntod nicht entnommen werden, so Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion der Konservativen und Christdemokraten im EP. „Das liegt vor allem daran, dass Ärzte zu wenig Zeit dafür haben. Deshalb braucht man speziell geschulte Personen, die Zeit haben, sich um das Thema zu kümmern.“
Die Einhaltung nationaler Qualitätssicherungsprogramme für den Organaustausch soll entweder durch eine Behörde oder eine private beziehungsweise gemeinnützige Organisation erfolgen. Die Europaabgeordneten wollen zudem freiwillige unentgeltliche Spende und das Verbot des Organhandels rechtlich festschreiben, um eine Kommerzialisierung des menschlichen Körpers zu verhindern.
Ferner stimmten die EP-Mitglieder dafür, Lebendspenden auf enge Angehörige zu begrenzen oder in Ausnahmefällen nur unter besonders strenge Vorschriften zuzulassen.
Mit großer Mehrheit sprach sich der Ausschuss auch dagegen aus, die Spende nach dem Herzstillstand zu unterstützen. „Für das Vertrauen in die Organspende ist das Hirntodkriterium von extremer Bedeutung. Wir müssen den Menschen, die wir dazu anregen wollen, einen Organspendeausweis zu tragen, überzeugend darlegen, dass Organe nur dann entnommen werden, wenn der Patient wirklich verstorben ist. Alles andere wäre unverantwortlich“, betonte Liese.
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