Bern – Keine organisierte Suizidhilfe und ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen hat die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) gefordert. In ihrer ausführlichen Stellungnahme an das Bundesamt für Justiz in Bern zur geplanten Gesetzesreform spricht sich die Kommission unter Vorsitz des Mediziners Urs Kayser für eine überfällige entsprechende Änderung des bestehenden Rechts aus.
Die Schweizer Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Novellierung der bestehenden rechtlichen Regelungen. Dabei werden zwei vom Justizministerium vorgelegte Varianten diskutiert: Variante eins sieht vor, Suizidhilfeorganisationen unter strengeren Richtlinien als bisher zu legalisieren. Die Variante zwei formuliert ein generelles Verbot der Sterbehilfe.
Letzteres unterstützt die Bioethikkommission. Sie verweist dabei auch auf die grundsätzliche Ablehnung der Beihilfe zur Selbsttötung, wie sie die Bischöfe bereits in ihrem Pastoralschreiben „Die Würde des Menschen“ im Jahr 2002 zum Ausdruck gebracht hat. Beihilfe zum Suizid stehe nicht nur im Widerspruch zum christlichen Menschenbild, sondern auch im Widerspruch zum Menschenbild der eidgenössischen Bundesverfassung.
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