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Schweizer Bischofskonferenz für Verbot von Sterbehilfeorganisationen

Donnerstag, 18. März 2010

Bern – Keine organisierte Suizidhilfe und ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen hat die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) gefordert. In ihrer ausführlichen Stellungnahme an das Bundesamt für Justiz in Bern zur geplanten Gesetzesreform spricht sich die Kommission unter Vorsitz des Mediziners Urs Kayser für eine überfällige entsprechende Änderung des bestehenden Rechts aus.

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Die Schweizer Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Novellierung der bestehenden rechtlichen Regelungen. Dabei werden zwei vom Justizministerium vorgelegte Varianten diskutiert: Variante eins sieht vor, Suizidhilfeorganisationen unter strengeren Richtlinien als bisher zu legalisieren. Die Variante zwei formuliert ein generelles Verbot der Sterbehilfe.

Letzteres unterstützt die Bioethikkommission. Sie verweist dabei auch auf die grundsätzliche Ablehnung der Beihilfe zur Selbsttötung, wie sie die Bischöfe bereits in ihrem Pastoralschreiben „Die Würde des Menschen“ im Jahr 2002 zum Ausdruck gebracht hat. Beihilfe zum Suizid stehe nicht nur im Widerspruch zum christlichen Menschenbild, sondern auch im Widerspruch zum Menschenbild der eidgenössischen Bundesverfassung.

Die bischöfliche Kommission belässt es allerdings nicht beim Ruf nach einem strikten Verbot der organisierten Suizidhilfe. Vielmehr müsse zugleich auf allen Ebenen die Palliativmedizin und Hospizarbeit gefördert werden.

Hier leisteten die Kirchen mit ihrer Krankenseelsorge und der Begleitung von Sterbenden bereits einen wichtigen Beitrag. Auch für die Suizidprävention müsse mehr getan werden. Vor allem die ehrenamtliche Betreuung und Begleitung Sterbender „im Sinne der menschlichen Zuwendung, im Trösten und seelisch Beistehen“ gelte es, verstärkt zu unterstützen. © kna/aerzteblatt.de

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