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Kassen sollten künstliche Befruchtungen höher bezuschussen

Donnerstag, 18. März 2010

Bochum – Nach Meinung der Bevölkerung sollten Krankenkassen künstliche Befruchtungen höher bezuschussen. Das hat das Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum (RUB) im Rahmen einer Studie ermittelt. Danach sollten sich die betroffenen Paare zwar weiterhin an den Kosten beteiligen, jedoch in geringerem Umfang als heute.
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Laut der RUB-Studie halten die Mehrheit der Bevölkerung und der Experten sowie immerhin ein Drittel aller Paare eine Eigenbeteiligung grundsätzlich für angemessen. Statt 50 Prozent sollte diese aber lediglich bei 15 bis 25 Prozent der Kosten liegen. „Im Ergebnis stimmt das Meinungsbild recht gut mit der Regelung in Österreich überein, wo die Behandlungskosten zwischen den Paaren, der Krankenversicherung und einen In-vitro-Fertilisation-Fonds aufgeteilt werden“, berichtet RUB-Wissenschaftler Oliver Rauprich.

Seit 2004 sind die Leistungen der Krankenkassen für künstliche Befruchtungen in Deutschland auf die Hälfte der Kosten von höchstens drei Behandlungsversuchen begrenzt. Seitdem müssen betroffene Paare einen Eigenanteil von rund 1.500 bis 1.800 Euro pro Versuch zahlen. Um die reduzierten Leistungen zu erhalten, müssen sie verheiratet und zwischen 25 und 40 (Frauen) beziehungsweise 50 Jahre (Männer) alt sein. Durch die Regelung ist die Zahl der künstlichen Befruchtungen laut RUB deutlich zurückgegangen. © hil/aerzteblatt.de

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