Ostfildern – Im Kampf um Entschädigungszahlungen wollen deutsche Contergan-Opfer vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ziehen. Das Bundesverfassungsgericht habe eine Verfassungsbeschwerde von 15 Contergan-Geschädigten nicht zur Entscheidung angenommen, teilte der Vorsitzende des „Contergan-Netzwerks“, Christian Stürmer, am Donnerstag in Ostfildern mit.
Die Beschwerdeführer machen geltend, dass in Deutschland Contergan-Geschädigte neben der monatlichen Rente von maximal 1.116 Euro keine zivilrechtlichen Entschädigungszahlungen und auch keine Versorgungsmaßnahmen erhielten, wie sie nach dem Sozialen Entschädigungsrecht Kriegsversehrten, Impfgeschädigten oder Opfern von Gewalttaten zustünden. Nicht ein Cent an Schmerzensgeld sei je an deutsche Contergan-Opfer gezahlt worden, betonte Stürmer.
Der Contergan-Skandal war einer der größten Arzneimittelskandale in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Beruhigungsmittel kam im Oktober 1957 auf den Markt und verursachte Missbildungen bei Neugeborenen. Im November 1961 wurde das Schlafmittel vom Markt genommen.
Der Bundestag hatte im Mai 2009 eine Änderung des Contergan-Stiftungsgesetzes beschlossen mit dem Ziel, die finanzielle Absicherung der Geschädigten zu verbessern. Gestaffelt über 25 Jahre fließen demnach insgesamt 100 Millionen Euro in jährlichen Sonderzahlungen an die Betroffenen.
Die Hälfte des Geldes kommt aus der Contergan-Stiftung des Bundes, die andere Hälfte von der Firma Grünenthal, die das Medikament auf den Markt gebracht hatte. In Deutschland leben heute rund 2.800 Contergan-Geschädigte.
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