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Sterbehilfeverbot in österreichischer Verfassung gefordert

Montag, 22. März 2010

Wien – Ein Sterbehilfeverbot in der österreichischen Verfassung fordern der Dachverband „Hospiz Österreich“ und die Wiener Caritas.

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Der Umgang mit Menschen am Ende des Lebens sei entscheidend für das menschliche Antlitz einer Gesellschaft, heißt es in einer am Sonntag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Darin fordern „Hospiz Österreich“-Präsidentin Waltraud Klasnic und der Wiener Caritasdirektor Michael Landau die Regierung auf, ein klares „Ja“ zur Hospizarbeit zu setzen.

Wer sich gegen aktive Sterbehilfe ausspreche, müsse für eine optimale Sterbebegleitung und bestmögliche Schmerzbehandlung Sorge tragen. Die Organisationen fordern etwa den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung.

Der Nationalrat, die Abgeordnetenkammer des Parlaments, hatte 2001 einen umfassenden Entschließungsantrag zum Thema Hospizarbeit und Sterbebegleitung angenommen. Damit sollte das Verbot aktiver Sterbehilfe in Österreich langfristig sichergestellt werden. Ein in der Verfassung verankertes Sterbehilfeverbot wäre „nicht nur ein Bekenntnis zum Leben, sondern auch ein Signal über die Grenzen unseres Landes hinaus“, so Klasnic und Landau.

Der Dachverband „Hospiz Österreich“ vertritt nach eigenen Angaben rund 200 Hospiz- und Palliative-Care-Einrichtungen. Österreichweit betreut die Caritas demnach jährlich rund 4.000 Betroffene im Bereich Hospiz und Palliativmedizin. © kna/aerzteblatt.de

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