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Abstimmung zur US-Gesundheitsreform muss wiederholt werden

Donnerstag, 25. März 2010

Washington – Das US-Repräsentantenhaus muss noch einmal über den Änderungsentwurf zur Gesundheitsreform abstimmen. Wegen „Verfahrensfehlern“ sei der Entwurf des Repräsentantenhauses zu einer neuerlichen Abstimmung zurückgesandt worden, sagte ein Sprecher des demokratischen Mehrheitsführers im Senat, Harry Reid, am Mittwoch in Washington. Das Repräsentantenhaus hatte die Reform am Sonntag gegen den Widerstand der Republikaner verabschiedet.  

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Die oppositionellen Republikaner im Senat hätten stundenlang nach einem Weg gesucht, um die Reform erneut zu blockieren, sagte Reids Sprecher Jim Manley. Schließlich hätten sie in dem Änderungsentwurf zwei „geringfügige“ Klauseln gefunden, die gegen Senats-Bestimmungen verstießen. Die Entscheidung bedeutet einen Rückschlag für die Demokraten von Präsident Barack Obama.  

Nach mehr als einem Jahr scharfer Debatte hatte die Reform, die erstmals in der Geschichte der USA fast allen Bürgern Zugang zu einer Krankenkasse sichern soll, am Sonntag die wichtigste parlamentarische Hürde passiert. Mit knapper Mehrheit hatten die Abgeordneten für das Reformpaket gestimmt, das der Senat bereits im Dezember verabschiedet hatte, sowie für einen Änderungsentwurf. Am Dienstag setzte Obama die Reform mit seiner Unterschrift in Kraft. 

Mit dem Änderungsentwurf („Reconciliation Bill“) des Repräsentantenhauses muss sich noch der Senat befassen. Aufgrund einer Sonderregelung kann der Senat das Gesetz dann allerdings mit einfacher Mehrheit der Demokraten verabschieden und damit die Sperrminorität der Republikaner umgehen. Die Republikaner hatten bereits angekündigt, mit allen Mitteln weiter gegen das Gesetz zu kämpfen.  

Die Gesundheitsreform, die stufenweise bis 2018 in Kraft treten wird, soll in den kommenden Jahren bis zu 32 Millionen unversicherten Amerikanern die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ermöglichen. Das mehr als 2.000 Seiten umfassende Gesetz sieht eine weitgehende Versicherungspflicht für US-Bürger vor. © afp/aerzteblatt.de

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