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| Philipp Rösler /ddp |
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Können sich beide Seiten innerhalb eines Jahres nicht auf einen Preis einigen, wird eine Schiedsstelle eingeschaltet, die den Preis spätestens nach drei Monaten festsetzt. Die Pharmafirmen können den Preis also maximal 15 Monate selbst bestimmen. Durch die zwingenden Preisverhandlungen hofft die Koalition auf jährliche Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro.
Kurzfristig wollen Union und FDP die Hersteller außerdem zu höheren Rabatten gegenüber den Versicherern verpflichten. Der Abschlag soll von derzeit 6 auf 16 Prozent steigen. Das soll Einsparungen von 1,15 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Außerdem sollen die Arzneimittelpreise bis Ende 2013 auf dem Niveau von August 2009 eingefroren werden. Damit könnten laut Rösler 300 Millionen Euro jährlich eingespart werden.
„Damit haben wir eine deutliche Neuordnung auf dem deutschen Arzneimittelsektor”, betonte Rösler. Auf der einen Seite werde dafür gesorgt, dass alle neuen und innovativen Arzneimittel auch künftig sofort für die Patienten zur Verfügung stehen. Gleichzeitig blieben die Arzneimittel in Zukunft bezahlbar. „Damit haben wir die notwendige Balance gefunden zwischen Innovationsfähigkeit und Bezahlbarkeit”, so Rösler. Das Gesundheitsministerium will nun in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf erarbeiten.
Spätestens Anfang 2011 soll das Paket in Kraft treten. Rösler sagte, mit jedem Monat, den das Gesetz eher komme, könne die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 100 bis 120 Millionen Euro einsparen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte das Arzneimittelpaket Röslers. Während die Ärzte weiterhin für die Indikationsstellung, Wirkstoffverordnung und Wirkstoffmenge verantwortlich seien, werde „die Preisverantwortung folgerichtig auf die Krankenkassen und die Pharmaindustrie übertragen“, sagte Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV in Berlin.
Die geplante Ablösung der Richtgrößenprüfungen und Maßnahmen zur Deregulierung sieht Müller ebenfalls positiv. Mit dem Maßnahmenpaket des BMG sei die innovative und etablierte medizinische Behandlung der Patienten auch zukünftig gesichert, so Müller.
Die FDP-Gesundheitsexpertin Ulrike Flach sagte: „Mit dieser Lösung kann die Pharmaindustrie leben.” Der innovative Teil der Branche werde durch das Konzept „nicht beschädigt”. Union und FDP betonten, Ziel ihres Pakets sei es auch, keine Arbeitsplätze in der Arzneimittelindustrie zu gefährden.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jens Spahn (CDU) sprach von einer „revolutionären” und „fast historischen” Entscheidung. Seit Jahren versuche die Politik, den Arzneimittelmarkt neu zu regeln. Nun erreiche ausgerechnet die schwarz-gelbe Koalition, von der es die wenigsten erwartet hätten, das Ziel.
Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) wertete die Einigung als Zeichen der Handlungsfähigkeit von Schwarz-Gelb. Gerade in der Gesundheitspolitik hatte sich die Koalition in den vergangenen Wochen und Monaten durch heftigen Streit hervorgetan.
Der GKV-Spitzenverband lobte das Konzept als „ein insgesamt gutes Paket”. Verbandschefin Doris Pfeiffer sagte: „Es ist gut, dass die Bundesregierung die zu hohen Arzneimittelkosten entschlossen angeht.”
Scharfe Kritik kam aus der Opposition. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, sprach von einem „faulen Kompromiss“. Im ersten Jahr der Markteinführung könnten die Pharmafirmen die Preise weiter diktieren und in dieser Zeit besonders anheben - nur um später in den Verhandlungen Abschläge zu gewähren. Auch die Linke-Gesundheitspolitikerin Katrin Vogler rügte, „ein ganzes Jahr Freiflug“ für die Pharmaindustrie sei zu viel.
Die Pharmaindustrie reagierte ablehnend: Die forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) kritisierten „Zwangsmaßnahmen“ wie den Pflichtrabatt von 16 Prozent und den bürokratischen Aufwand. Auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) wandte sich gegen den Preisstopp und den erhöhten Herstellerabschlag.
| *Wirtschaftlichkeitsprüfung Nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) müssen Ärztinnen und Ärzte, die bestimmte Arzneimittel für die Behandlung von schweren Erkrankungen mit hohen Therapiekosten verordnen wollen, vorher die Meinung eines spezialisierten Kollegen einholen. Die Regelung gilt derzeit nur für die Indikation pulmonal arterielle Hypertonie. Der G-BA plant aber, auch onkologische Wirkstoffe in diese Regelung nach § 73d SGB V einzubeziehen, konkret solche zur Behandlung des Nierenzellkarzinoms und des Kolorektalkarzinoms. Für eine Abschaffung der bisherigen Wirtschaftlichkeitsprüfung setzt sich seit längerem der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ein, Carl-Heinz Müller. Die Aus- und Wechselwirkungen der gesetzlichen Regulierung im Arzneimittelmarkt seien für den einzelnen Vertragsarzt völlig unüberschaubar geworden, betonte Müller. Dennoch hafteten die Vertragsärzte nach wie vor für eine wirtschaftliche Verordnungsweise. Die KBV verlangt, die Verantwortung für eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung auf Krankenkassen und Pharmahersteller zu übertragen, während die Ärzte für die Indikationsstellung und die Wirkstoffauswahl zuständig seien. Rie |
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