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Berufung gegen Urteil zum Bremer Hausarztvertrag eingelegt

Montag, 29. März 2010

Bremen – Die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) hat gegen das Urteil des Bundeskartellamtes zur Fortführung des „Bremer Hausarztmodells“ Berufung vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) befürchtet nun, dass Bremer Hausärzte Honorar in Höhe von 800.000 Euro aus diesem Vertrag verlieren.

Die HÄVG hatte die Fortführung des Vertrages zwischen der AOK Bremen/Bremerhaven, der hkk, dem IKK-Landesverband und der KVHB bei der Vergabekammer des Bundeskartellamtes beanstandet.

Zuvor hatten diverse Krankenkassen diesen Vertrag gekündigt, die Kündigung allerdings wieder zurückgezogen. Dies sei rechtens, urteilte die Vergabekammer am 26. Februar dieses Jahres und wies die Beschwerde der HÄVG zurück. Der Vertrag könne übergangsweise fortgeführt werden. Dagegen richtet sich nun die Berufung.

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„Was auch die Motive für die Berufung sind, hier wird ganz offensichtlich gegen die Interessen der Hausärzteschaft agiert“, kommentiert Günter Scherer, stellvertretender KVHB-Vorsitzender. Dieser Schritt komme aus Sicht der KVHB völlig überraschend. „Der Brandstifter spielt sich hier zum Feuerwehrmann auf und legt gleichzeitig ein weiteres Feuer“, so Scherer. Denn das ärztliche Honorar stehe auf Grund des neuerlichen Eingreifens der HÄVG wieder zur Disposition. © hil/aerzteblatt.de

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