Aachen – Gesetzlich Versicherte, die an der Altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) leiden, haben Anspruch auf die Behandlung mit einer zugelassenen Therapie bei einem Augenarzt ihrer Wahl.
Laut Pro Retina erkranken in Deutschland pro Jahr schätzungsweise 50.000 zumeist ältere Patienten an AMD. Eine Therapie in der Frühphase könne den Sehverlust stoppen. „Wirksame Medikamente sind zugelassen, allerdings gehört die ärztliche Leistung, die Injektion eines Medikamentes in den Augapfel, nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen“, so die Patientenorganisation.
aerzteblatt.de |
„Nun bestätigt das Sozialgericht Aachen, dass Patienten dies nicht hinnehmen müssen: Sie haben Anspruch auf die Therapie mit dem zugelassenen Medikament“, erklärt Pro Retina.
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