Kassen zögerlich beim Erproben neuer Behandlungsformen
Montag, 7. Juni 2010
Daniel Bahr /Lopata
Berlin – Die Krankenkassen machen bislang zu wenig Gebrauch von den Möglichkeiten, in neue Versorgungsangebote für ihre Patienten zu investieren. Sie hätten „offensichtlich durch den Gesundheitsfonds und die heutige Finanzierung wenig Anreize, solche neuen Konzepte auszuprobieren“, sagte Gesundheitsstaatssekretär Daniel Bahr (FDP) am Dienstag in Berlin.
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„Es ist nicht so, dass die Krankenkassen investieren und nach einer gewissen Zeit gucken, ob es sich gelohnt hat , sondern sehr kurzfristig einen Benefit suchen. Das muss sich ändern“, sagte Bahr.
Bahr diskutierte während der „KBV Messe Versorgungsinnovationen“ 2010 mit dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler. Im Rahmen dieser dreitätigen Veranstaltung bietet die KBV ein Forum für eigene und fremde neue Versorgungsangebote aus ganz Deutschland.
Bahr verwies darauf, dass sich die Krankenkassen zukünftig durch unterschiedliche Versichertenprämien in ihren Angeboten differenzieren sollen. Dann bestünden Anreize, sich im Wettbewerb untereinander zu positionieren.
Der Staatssekretär betonte jedoch, dass ein Prämiensystem allein das Problem nicht lösen werde. Vielmehr müsse es auch darum gehen, im System „mehr Freiheitsgrade für die Regionen“ vorzusehen. Nicht alles, was irgendwo im Land ausprobiert werde, müsse überall übernommen worden. Gleichwohl stimmte Bahr zu, dass grundsätzlich gute Versorgungsangebote allen Versicherten zur Verfügung stehen sollten.
Dies hatte KBV-Vorstand Köhler zuvor gefordert. „Wenn eine Innovation erfolgreich ist, soll sie auch nachher allen Versicherten zur Verfügung stehen“, sagte er. Noch gebe es zu viele Anreize im Wettbewerb um gesunde Versicherte und zu wenig Anstrengung, echte Versorgungskonzepte in die Fläche zu tragen. Dies könnten Kassenärztliche Vereinigungen aufgrund ihres Auftrags besser als Krankenkassen oder Ärztenetze.
„Wir wollen an dem Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivvertrag festhalten“, betonte der Liberale Bahr allerdings. „Auch ein Kollektivvertrag braucht gelegentlich einen Schubs von außen.“ Bahr bekräftigte zudem, dass die Regelungen zur hausarztzentrierten Versorgung in nächster Zeit nicht geändert werden. Man wolle die Ergebnisse der vielen Schiedsamtverfahren abwarten und zudem prüfen, was sich in der hausärztlichen Versorgung durch den § 73b SGB V verbessert habe, sagte er.
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