Kassen zahlen Impfung gegen Keuchhusten bei Erwachsenen
Mittwoch, 31. März 2010
Berlin – Gesetzliche Krankenkassen müssen die Kosten für die Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) und die Polio-Auffrischimpfung nach erfolgter Grundimmunisierung bei Erwachsenen übernehmen.
Eine entsprechende Änderung wurde nun im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt rückwirkend zum 15. Oktober 2009. Mit der Entscheidung hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Berliner Robert Koch-Institut umgesetzt.
Nach Expertenmeinungen erkranken in Deutschland jedes Jahr über 110.000 Erwachsene an Pertussis, Tendenz steigend. Daher gilt seit Juli 2009 eine Impfempfehlung für alle Erwachsenen: Sie sollen der STIKO zufolge einmalig eine Impfung mit einem Dreifach-Impfstoff gegen Keuchhusten erhalten und zwar gleichzeitig mit der Auffrischimpfung gegen Tetanus und Diphtherie.
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