USA: Patent auf Krebsgene erfolgreich angefochten
Mittwoch, 31. März 2010
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| dpa |
New York – Die Association for Molecular Pathology, die zusammen mit einer Reihe anderer Ärzteverbände und Verbraucherschützern Patente auf menschliche Gene ablehnt, hat vor einem Gericht in New York einen Teilerfolg erzielt.
Ein Richter entschied, dass die Brustkrebsgene BRCA1 und 2 und ihre Varianten als Bestandteil der Natur nicht patentierbar sind. Die betroffenen Hersteller wollen das Urteil anfechten.
Die Firma Myriad Genetics aus Salt Lake City und die dortige Universität halten zahlreiche Patente auf Mutationen in den Genen BRCA1 und 2, deren Trägerinnen ein hohes Lebenszeitrisiko haben, an einem Mammakarzinom oder einem Ovarialkarzinom zu erkranken. Ein Test kostet mehr als 3.000 US-Dollar und nach Zeitungsberichten hat Myriad im letztem Jahr die Einnahmen um fast die Hälfte auf 326,5 Millionen US-Dollar steigern können.
Die hohen Kosten, die sich aus den Patenten ergeben, sind allerdings nicht der zentrale Beweggrund, warum viele Verbände den Urheberschutz ablehnen. Es geht vielmehr um die grundsätzliche Frage der Selbstbestimmung über den eigenen Körper, deren Bestandteile die Gene sind. Ihre Patentierung grenzt für Verbraucherschützer an Sklaverei. Gene, so die Argumentation, würden allenfalls entdeckt, aber nicht neu geschaffen, was eine Patentierung ausschließe.
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Diese Meinung vertreten neben der Association for Molecular Pathology auch andere US-Fachverbände, darunter das American College of Medical Genetics, die American Society of Human Genetics und die American Medical Association, ebenso eine Reihe von Verbraucherschützern.
Dass sie den New Yorker Richter Robert Sweet überzeugten, könnte weitreichende Folgen haben. Denn nach Recherchen der Public Patent Foundation sind mittlerweile circa 2.000 menschliche Gene patentiert, deren Besitzrechte jetzt ebenfalls angefochten werden können.
Nach Einschätzung des Herstellers Myriad ergeben sich aus dem Urteil dagegen keine unmittelbaren Folgen. Die Firma hat ihre “BRACAnalysis” mit 23 Patenten abgesichert, von denen nur sieben durch das Urteil aufgehoben wurden. Außerdem wurde eine Revision angekündigt. © rme/aerzteblatt.de
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