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Kassen beklagen Milliardenschaden durch falsche Klinikabrechnungen

Dienstag, 6. April 2010

Berlin – Den gesetzlichen Krankenkassen entsteht jedes Jahr ein Schaden von bis zu 1,5 Milliarden Euro durch falsche Kranken­haus­ab­rechnungen. Das geht aus einem internen Papier des Spitzen­verbandes der Gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) hervor, das der Nachrichtenagentur ddp vorliegt.

Die Kassen fordern darin Änderungen am bestehenden Prüfsystem. Verluste in solchen Größen­ordnungen seien angesichts der Finanzlage der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht verantwortbar, argumentieren sie.

Die Kassen sind zur Prüfung der Krankenhausabrechnungen verpflichtet. Wenn Auffälligkeiten auftauchen – etwa wenn Diagnosen nicht zusammenpassen – , gehen die Versicherer dem weiter nach. Dies passiert dem Papier zufolge bei zehn bis zwölf Prozent aller Abrechnungen. 40 Prozent davon stellten sich schließlich als fehlerhaft heraus.

Die Kliniken sind in diesen Fällen verpflichtet, zu viel berechnetes Geld an die Kassen zurückzuzahlen. Im Schnitt ist das dem Papier zufolge ein Betrag von 1.100 Euro. Es gibt aber auch „Extremfälle“: So habe etwa ein hessisches Krankenhaus 106.000 Euro zu viel für Beatmungsstunden berechnet. Eine andere Klinik habe eine Herztransplantation für 77.000 Euro in Rechnung gestellt, diese aber offenbar nicht durchgeführt.

Gründe für die Mängel seien neben fehlenden Anreizen zur korrekten Abrechnung das komplizierte Abrechnungssystem. Die Häufigkeit der entdeckten Fehler lasse aber auch den „Rückschluss zu, dass Krankenhäuser bisweilen zu missbräuchlichen Mitteln greifen“, heißt es in dem Papier.

Die Versicherer beklagen, dass Kliniken bei Abrechnungsfehlern lediglich das Geld an die Kasse zurückerstatten müssen, aber keine Sanktionen – wie etwa ein Bußgeld – zu befürchten haben.

Die Kassen müssten dagegen für jede Prüfung, die keinen Abrechnungsfehler aufdecke, 300 Euro an das betroffene Krankenhaus zahlen. Dies gilt als „Aufwandsentschädigung“, weil die Kliniken für die Überprüfung Informationen zusammentragen müssen.

Die Kassen fordern in dem Papier eine Gleichbehandlung von beiden Seiten. Wer nach der Rechnungsprüfung im Recht sei, sollte nach ihrem Willen 300 Euro zahlen. Dies wäre ein „Anreiz“ für die Kliniken, ihre Abrechnungen korrekt zu machen.

Der Schaden müsse dringend minimiert werden, mahnen die Versicherer. Gerade angesichts drohender Zusatzbeiträge könne keine Kasse derart große Einbußen verantworten. Für 2010 wird in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Finanzlücke von vier Milliarden Euro erwartet. Mehrere Kassen deshalb angekündigt, Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern zu verlangen.

Die Kosten für Krankenhausbehandlungen machen den größten Ausgabenposten in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Im vergangenen Jahr gaben die Kassen hierfür 56,4 Milliarden Euro aus. Dies waren 3,5 Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. © ddp/aerzteblatt.de

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remplaçante
am Samstag, 10. April 2010, 10:13

Milliardenschaden durch falsche Klinikabrechnungen? Für wen?

Und wer rechnet die Verluste der Kliniken dagegen?
Die dadurch entstehen, dass eben noch nicht alle Häuser ein Supercontrolling haben, sondern die Diagnosen von uns stümperhaften Aerzten codieren lassen (die dazu nicht einmal richtiges Arbeitsmaterial an der Hand haben)? Und dadurch, dass die Krankenkassen sowieso nicht gleich, sondern mit erheblicher Verzögerung zahlen, weil sie erst einmal alles prüfen lassen?

Es gibt sicher schwarze Schafe unter den Krankenhäusern, aber zu unterstellen, dass generell zuviel und zugunsten der Kliniken codiert wird und die Krankenhassen immer die betrogenen sind, ist mal wieder übliche Kassenpolemik!

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