Berlin – Seit Monatsbeginn gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel, die gesetzlich versicherte Patienten von ihren Krankenkassen erstattet bekommen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat zum 1. April 84 Festbetragsgruppen angepasst und für 43 dieser Gruppen Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt.
Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen gesetzlich Versicherte in der Regel zehn Prozent des Arzneimittelpreises selbst zahlen. Unterschreitet der Pharmahersteller die durch den GKV-Verband definierte Zuzahlungsbefreiungsgrenze, entfällt der Selbstkostenanteil der Patienten.
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