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Ärzteschaft

Techniker Krankenkasse schließt Hausarztvertrag

Mittwoch, 7. April 2010

Berlin – Die Techniker Krankenkasse (TK) und der Deutsche Hausärzteverband (HÄV) werden in Kürze einen eigenen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) abschließen. Der Vertrag wird eine kontaktunabhängige Grundpauschale von 30 Euro pro Versichertem für jeden teilnehmenden Hausarzt beinhalten. Hinzu kommen 45 Euro im ersten Quartal, in dem der Patient seinen Arzt aufsucht und 35 Euro für jedes weitere.

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Vereinbart wurden darüber hinaus verschiedene Zuschläge, beispielsweise für einen erhöhten Betreuungsaufwand oder für eine rationale Pharmakotherapie, wie es in dem Vorvertrag heißt, den TK und DÄV heute in Berlin vorstellten.

Maximal 76 Euro kann ein teilnehmender Hausarzt pro Versichertem und Quartal erhalten. Die Ärzte müssen dafür eine Abendsprechstunde pro Woche bis 20 Uhr anbieten, an Qualitätszirkeln und einer hausarztspezifischen Fortbildung teilnehmen. Zudem dürfen TK-Versicherte nicht länger als 30 Minuten in der Praxis warten müssen und die zeitnahe Vereinbarung von Facharztterminen muss unterstützt werden. 

„Die teilnehmenden Hausärzte haben durch weniger Bürokratie mehr Zeit für die Behandlung ihrer Patienten und können mit einem einfachen Honorarsystem mit vertraglich vereinbarten Eurobeträgen sicher kalkulieren“, lobte der HÄV-Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt.

Der TK-Vorstandsvorsitzende Norbert Klusen betonte, dass die TK nun einen Hausarztvertrag abgeschlossen habe, weil sie nicht nur eine Entscheidung der häufig überforderten Schiedsstellen umsetzen wolle.

Klusen nannte die genauen Mehrkosten durch den Hausarztvertrag nicht, erklärte aber, der Betrag liege deutlich unter 100 Millionen Euro. „Wir können uns den Hausarztvertrag leisten und gehen davon aus, dass wir in diesem Jahr nach wie vor keine Zusatzbeiträge erheben müssen“, so Klusen. 

Ab Mai können sich interessierte Versicherte in Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein und ab Juli in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, im Saarland und in Thüringen einschreiben. Die Honorarvereinbarungen treten in Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein im Oktober in Kraft und in den übrigen teilnehmenden Bundesländern im Januar 2011. © fos/aerzteblatt.de

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