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DAK-Chef verlangt Gesetz für Nutzwert von Arzneien

Freitag, 9. April 2010

Bremen – Der Vorstandschef der Krankenkasse DAK, Herbert Rebscher, hat die Bundesregierung aufgefordert, die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln gesetzlich zu verpflichten. „Jedes neue Medikament muss eine Kosten-Nutzen-Analyse durchlaufen. Das muss rechtlich geregelt werden. Sonst kann man nicht über einen Preis verhandeln.“, sagte der DAK-Chef dem „Weser-Kurier“ vom Freitag.

Die Kassen bräuchten eine verlässliche Einschätzung, ob das neue Produkt besser sei als das alte. „Die Kassen wollen den Nachweis, dass ein Medikament eine Innovation ist. Allein die Behauptung reicht uns nicht. Wir wollen das einfach belegt haben“, sagte Rebscher weiter.

Die Pharmaunternehmen müssten künftig genau erklären, was ein neues Medikament besser macht als das alte, fordert der DAK-Chef. „Sonst verhandeln wir über Preise für eine Arznei, von der die Kassen gar nicht genau wissen, was sie bewirkt“, sagte er. „Die Kernfrage lautet: Was geschieht bei der Zulassung eines Produkts und welchen Preis darf wer dafür nehmen?“

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Hintergrund der Forderung ist ein Gesetzesvorhaben des Gesundheitsministeriums, das den Anstieg der Arzneimittelkosten beschränken soll. Demnach sollen Krankenkassen und Pharmafirmen künftig den Preis eines Medikaments in Verhandlungen festlegen. © ddp/aerzteblatt.de

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