Berlin – Die Deutsche Alzheimer-Gesellschaft hat den „Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen“ in einer aktualisierten Version veröffentlicht. „Der Ratgeber informiert darüber, welche Ansprüche bestehen und möchte dazu ermutigen, diese Ansprüche wahrzunehmen und sich nicht durch mühsame Antragsverfahren abschrecken zu lassen“, erklärte Bärbel Schönhof, zweite Vorsitzende der Gesellschaft.
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Erfreulich sei, dass die Pflegekassen seit Januar 2010 höhere Leistungen für ambulante und teilstationäre Pflege zahlen. Bereits seit Juli 2008 haben Demenzkranke mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach Angaben der Gesellschaft einen Leistungsanspruch von 100 beziehungsweise 200 Euro pro Monat, auch wenn noch keine Pflegestufe vorliegt.
„Doch diese Regelung wird bisher nur von relativ wenig Betroffenen in Anspruch genommen“, so Schönhof. Ähnlich verhalte es sich mit Schwerbehindertenausweisen, der vielfältige Vergünstigungen ermögliche. Auch die möglichen Leistungen der Sozialhilfe oder Steuerfreibeträge für Kranke und Pflegende seien weitgehend unbekannt.
Der Ratgeber erklärt zudem verschiedene Verfügungen wie die Vollmacht, die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und das Testament. Ferner gibt er Antwort auf die Frage, wer haftet, wenn ein Demenzkranker einen Schaden anrichtet und was Angehörige beachten sollten, wenn Erkrankte selbst mit dem Auto fahren möchten.
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