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Belgien prüft Rechtslage bei Totgeburten

Donnerstag, 15. April 2010

Brüssel – In der belgischen Regierung streiten die Parteien um die Rechtslage bei totgeborenen Babys. Nach dem Willen der Zentrumsparteien sollen auch Totgeburten aus einem frühen Stadium der Schwangerschaft künftig standesamtlich registriert werden können, berichtete die Zeitung „Le Soir“ am Donnerstag über eine entsprechende Gesetzesinitiative.

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Gemeinsam mit den mitregierenden Sozialisten hätten die zuständigen Minister bereits betont, es gehe nicht darum, die Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch infrage zu stellen.

Kritik kommt dennoch vor allem von den Liberalen. Sie fürchten einen indirekten Angriff auf die seit 20 Jahren geltende Legalisierung der Abtreibung. Laut den Zeitungsberichten geht es um rund 500 Fälle pro Jahr. Die Initiatoren der Gesetzesinitiative verweisen darauf, es solle den Betroffenen erleichtert werden, auf juristischer und menschlicher Ebene mit ihrer Trauer umzugehen. © kna/aerzteblatt.de

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