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Medizin

Suchtpotenzial Sonnenstudio

Dienstag, 20. April 2010

New York – Ein Drittel aller Studenten einer US-Universität, die regelmäßig Solarien aufsuchen, erfüllten in einer Studie in den Archives of Dermatology (2010; 146: 412-41) die Kriterien einer Substanzabhängigkeit.
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Jeder Allgemeinmediziner kennt die vier CAGE-Kriterien, die ein schnelles Screening auf eine Alkoholabhängigkeit erlauben. Psychiater verwenden dazu die genaueren DSM-IV-TR-Kriterien.

US-Dermatologen hatten vor Jahren beide Fragebögen für Personen umgeschrieben, die in ihrer Freizeit keine sinnvollere Tätigkeit zu kennen scheinen, als sich über viele Stunden mehr oder weniger regungslos an überfüllten Stränden den Wirkung von UV-Strahlen auszusetzen, obwohl ihnen bekannt sein sollte, dass dies auf die Dauer hässlich (weil die Haut schneller altert) und krank macht (weil Hauttumoren induziert werden).

Ein derart unvernünftiges Verhalten zeigen ansonsten nur Substanzabhängige, und tatsächlich konnte Molly Warthan von der Universität Galveston in Texas damals zeigen, dass die Strandgänger zu einem Viertel die modifizierten CAGE-Kriterien und zur Hälfte die modifizierten DSM-IV-TR-Kriterien einer Abhängigkeit erfüllten (Archives of Dermatology (2005; 141: 963-966).

Jetzt haben Catherine Mosher vom Memorial Sloan-Kettering Cancer Center in New York und Mitarbeiter die Fragebögen 421 College-Studenten vorgelegt, von denen 229, also jeder zweite mehr oder weniger regelmäßig Sonnenstudios besuchte. Von diesen erfüllten immerhin 90 (39,3 Prozent) die DSM-IV-TR Kriterien und 70 (30,6 Prozent) die CAGE-Kriterien einer Abhängigkeit.

Viele dieser Studenten hatten auch erhöhte Werte im “Beck Anxiety Inventory”, der Angststörungen misst, und sie gaben häufiger als andere Studenten einen Konsum von Alkohol, Marihuana oder anderen Drogen an, was nach Ansicht der Autoren das Suchtpotenzial der Sonnenstudios noch unterstreicht.

Die Studie liefert eine gute Begründung für das im Juni 2009 vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG), das eine Altersgrenze von mindestens 18 Jahren für den Besuch von Sonnenstudios festgelegt hat. © rme/aerzteblatt.de

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