Neustart für die elektronische Gesundheitskarte beschlossen
Mittwoch, 21. April 2010
TK
Berlin – Die von der Regierungskoalition angeordnete Bestandsaufnahme zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist abgeschlossen. Die Betreibergesellschaft gematik hat im Rahmen ihrer letzten Gesellschafterversammlung die Vorgehensweise für die kommenden Jahre festgelegt.
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Dabei regelte die Gesellschaft auch die Zuständigkeitsbereiche im Projekt neu. Demnach werden die Leistungserbringer nun die alleinige Verantwortung für die medizinischen Anwendungen übernehmen, während die Kostenträger für die administrativen Anwendungen verantwortlich zeichnen.
So will man einen effektiven und schnellen Aufbau der Telematik-Infrastruktur ermöglichen und die Komplexität des Systems reduzieren. Gleichzeitig beauftragten die Gesellschafter den ehemaligen Staatssekretär Klaus Theo Schröder damit, eventuelle Unstimmigkeiten in technischen oder organisatorischen Fragen zu schlichten.
Nicht gelöst wurde dagegen die Frage, ob Arztpraxen die Telematik-Infrastruktur zukünftig nutzen müssen oder die Online-Anbindung freiwillig erfolgt. Hier erwartet man eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung.
Um das Telematikprojekt möglichst zügig voranzutreiben, sollen sich Ärzte und Zahnärzte zunächst um den Notfalldatensatz, beziehungsweise den klinischen Basisdatensatz kümmern, der auf der eGK gespeichert wird.
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