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Wissenschaftler geben Empfehlungen zum Arzneimittel-Sparpaket

Donnerstag, 22. April 2010

Köln – Das Institut für Medizin-Ökonomie und Medizinische Versorgungsforschung (iMÖV) an der Rheinischen Fachhochschule Köln (RFH) hat ein Gutachten zu Kosten-Nutzen-Bewertungsverfahren (KNB) für Arzneimittel in Deutschland veröffentlicht. Darin gibt das Institut Empfehlungen zum Arznei-Sparpaket der Bundesregierung. „Zukünftig muss für zugelassene innovative Arzneimittel ein Kosten-Nutzen-Nachweis erbracht werden“, fordern die Wissenschaftler.

Zudem empfiehlt das iMÖV, die relevanten Kosten-Nutzen-Bewertungskriterien eindeutig zu definieren, damit sie im Vorfeld zukünftig anstehender KNB klar sind. „Das beugt unerwünschten Diskussionen vor“, so die Forscher.

Um eine hohe Qualität der evaluierten medizin-ökonomische Daten für das beantragte KNB zu gewährleisten, rät das Institut, dass zwei unabhängige wissenschaftliche Institute die Daten auswerten. Für innovative Arzneimittel, die bis Ende 2012 neu zugelassen werden sollen, empfiehlt das Gutachten darüber hinaus eine Übergangsregelung, da für diese Substanzen keine medizin-ökonomische Daten im Verlauf der klinischen Zulassungsstudien vorlägen.

„In der ganzen Diskussion muss zudem darauf geachtet werden, dass die methodischen und politischen Vorgaben genug Raum lassen, um die Patienteninteressen angemessen zu berücksichtigen“, fordern die Kölner Wissenschaftler. © hil/aerzteblatt.de

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