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Ausland

Schweden erlaubt passive Sterbehilfe

Dienstag, 27. April 2010

Stockholm – Passive Sterbehilfe ist in Schweden nach einer Entscheidung der Gesundheitsbehörden des Landes legal. Ein Patient habe das Recht, das Ende von lebenserhaltenden Maßnahmen zu verlangen, teilte das Gesundheitsministerium am Montag mit. „Die Bedingung dafür ist, dass er oder sie die Auskünfte der Ärzte und die Folgen der Entscheidung versteht.“  

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Der Entscheidung war eine Anfrage einer schwedischen Ärztevereinigung vorausgegangen, die der Bitte einer körperlich schwer behinderten Frau nach Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen entsprechen will. Bislang galten in Schweden widersprüchliche rechtliche Vorschriften: Während ein Gesetz den Patienten die Entscheidung zur Einstellung der medizinischen Behandlung zubilligt, stellt ein weiteres Beihilfe zum Selbstmord – beispielsweise durch das Abschalten einer Beatmungsmaschine – unter Strafe.  

Eine 32-jährige Frau, die seit ihrem sechsten Lebensjahr vollständig gelähmt ist, hatte sich im vergangenen Monat in einem Brief an die Gesundheitsbehörden gewandt und geschrieben, dass sie nicht weiter „leiden und verrotten“ wolle. „Die Beatmungsmaschine ist das einzige, was mich am Leben hält“, heißt es in dem Brief, den schwedische Medien veröffentlichten.

„Es ist mein freier Wunsch, dass die Beatmung abgestellt wird.“ Kein Mensch sei in der Lage, sich selbst zu ersticken ohne dabei in Panik zu geraten, heißt es in dem Brief weiter. „Wenn ich dazu in der Lage wäre, hätte ich es schon getan.“  

Nach der Entscheidung am Montag äußerte sich die Frau erleichtert: Sie sei „sehr glücklich“ und fühle „Frieden in meiner Seele“, sagte sie der Zeitung „Expressen“. Auch die Ärztevereinigung zeigte sich zufrieden. Das Urteil sei „sehr klar und genau das, was wir erreichen wollten“, sagte Eva Nilsson Baagenholm der schwedischen Nachrichtenagentur TT. Die aktive Hilfe zum Selbstmord, etwa durch das Bereitstellen tödlicher Substanzen, bleibt in Schweden auch weiterhin illegal. © afp/aerzteblatt.de

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