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Schärfere Abtreibungsregeln in US-Bundesstaat Oklahoma verabschiedet

Mittwoch, 28. April 2010

Chicago – Gegen den Willen des Gouverneurs hat das Parlament des US-Bundesstaates Oklahoma eine Reihe strengere Abtreibungsregeln verabschiedet, die auch Schwangerschaftsabbrüche bei Vergewaltigungsopfern erschweren.

Selbst Opfer von Vergewaltigungen oder Inzest müssen sich laut den am Dienstag beschlossenen Gesetzen eine ausführliche Schilderung ihres ungeborenen Kindes anhören und eine Ultraschalluntersuchung des Fötus vornehmen lassen, bevor sie abtreiben dürfen. Damit die Ultraschallbilder möglichst genau und anschaulich sind, muss die Ultraschallsonde vaginal eingeführt werden. Eine Untersuchung entlang des Bauchraums reicht nicht aus.  

Die Neuerungen sehen außerdem vor, dass Ärzte in Oklahoma werdende Eltern nicht über Untersuchungen möglicher Missbildungen des Fötus informieren müssen. Die Mediziner werden im Fall von Missbildungen bei Neugeborenen außerdem vor Klagen der Eltern geschützt.  

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Die Organisation Center for Reproductive Rights kritisierte die Gesetze als zu weitreichenden Eingriff in das Privatleben. Oklahomas Gouverneur Brad Henry hatte versucht, die Verabschiedung der Texte zu verhindern. Das Parlament mit seiner republikanischen Mehrheit verabschiedete die Gesetze jedoch, auch einige demokratische Parteikollegen des Gouverneurs stimmten dafür. © afp/aerzteblatt.de

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