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Ärzteschaft

BÄK veröffentlicht neue Empfehlungen zu Patientenverfügung

Montag, 3. Mai 2010

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat gemeinsam mit der Zentralen Ethikkommission bei der BÄK neue Empfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten veröffentlicht. Diese knüpfen an die BÄK-Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung an und berücksichtigen die Änderungen des Gesetzgebers im Betreuungsrecht.

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„Zwar kann der Arzt dem Patienten die oftmals schwierige und als belastend empfundene Entscheidung über das Ob und Wie einer vorsorglichen Willensbekundung nicht abnehmen, wohl aber Informationen für das Abwägen der Entscheidung beitragen“, heißt es in den Empfehlungen.

So könne der Arzt über medizinisch mögliche und indizierte Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und über seine Erfahrungen mit Patienten berichten, die in vergleichbaren Situationen waren. © hil/aerzteblatt.de

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