Europäisches Parlament und Ministerrat einigen sich auf Organspenderegeln
Montag, 3. Mai 2010
ddp
Brüssel – Vertreter des Europäischen Parlaments (EP) und der spanischen Ratspräsidentschaft haben sich auf Vorschriften zur Organtransplantation geeinigt. Der Text muss noch vom EP und vom Ministerrat angenommen werden. Die Zustimmung gilt aber als sicher.
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Nach intensiven Diskussionen in den letzten Jahren steht somit fest, dass es EU-weit einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards geben wird, um beispielsweise zu verhindern, dass bei der Organtransplantation unbeabsichtigt Viren wie HIV, Hepatitis oder Krebszellen übertragen werden.
Das Prinzip der freiwilligen und unentgeltlichen Spende soll europaweit verbindlich festgeschrieben werden. "Nicht derjenige darf ein Organ erhalten, der das meiste Geld bezahlt, sondern derjenige muss es erhalten, der es medizinisch am dringendsten braucht“, so Peter Liese, der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/Christdemokraten).
Auf Drängen insbesondere deutscher Abgeordneter und der Bundesregierung soll es aber keine Vorgabe geben, eine zusätzliche staatliche Behörde zu schaffen. Für die Qualität und Sicherheit der Organspende bleiben in Deutschland somit weiterhin die Bundesärztekammer und die Deutsche Stiftung Organtransplantation verantwortlich.
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