Klinikambulanzen sollen sich auf hoch spezialisierte Leistungen, die Behandlung seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen beschränken.
Damit dieses Ziel des Gesetzgebers tatsächlich erreicht wird, haben Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung einen Vorschlag zur Änderung von Paragraf 116b SGB V erarbeitet. „Vordringlich ist, dass wir an der Schnittstelle ambulant/stationär keine Doppelstrukturen aufbauen“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Köhler dem Deutschen Ärzteblatt.
Die beiden ärztlichen Spitzenorganisationen schlagen vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigung an der Entscheidung über eine Zulassung von Kliniken zur ambulanten Versorgung zu beteiligen ist. Außerdem soll ein Krankenhaus die Berechtigung, Patienten ambulant zu behandeln, nur erlangen, wenn keine Ermächtigung eines Krankenhausarztes zu ambulanten Versorgung besteht oder beantragt ist.
„Die Person des Arztes und nicht die Institution Krankenhaus sollte im Vordergrund stehen“, sagte Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, in dem Interview. „Das Instrument der Ermächtigung ist immer der richtige Weg gewesen.“
Auch nach Ansicht Köhlers hat das alte Konzept nicht an Aktualität verloren: „Der persönlichen Ermächtigung des Krankenhausarztes ist Vorrang vor der institutionellen Ermächtigung einzuräumen“.
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Erinnert mich an die Geschehnisse vor ca 10 Jahren, da hat man auch den Krankenhäusern Ermächtigungen entzogen und ein grosses Chaos in der Region ausgelöst, da schlicht und einfach niemand mehr da war, der die Aufgaben erfüllen konnte.
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