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Bundesrat prüft Verbot der Werbung für kommerzielle Sterbehilfe

Dienstag, 8. Juni 2010

Berlin – In der Debatte um Suizidbeihilfe denkt der Bundesrat nun über ein Werbeverbot für kommerzielle Sterbehilfe nach. Der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Bamberger (SPD) stellte am Freitag in der Länderkammer einen Gesetzentwurf vor, der dann zur weiteren Beratung an die Ausschüsse ging.

Wer für Sterbehilfe werbe, nutze „die Ausweglosigkeit von Menschen schamlos zu eigenen Zwecken aus“, sagte Bamberger. Die Deutsche Hospiz Stiftung nannte den Gesetzentwurf nutzlos und forderte den Bundestag auf, organisierte Suizidbeihilfe selbst zu verbieten.

Seit dem Sommer 2008, als der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch durch mehrere Fälle von indirekter Sterbehilfe bundesweit für Aufsehen sorgte, ringen die Bundesländer um ein Verbot gewerblicher und organisierter Sterbehilfe. Mehrere Anläufe blieben aber ergebnislos. Bislang hat die Länderkammer im Juli 2008 lediglich in einer Entschließung gewerbliche Beihilfe zur Selbsttötung verurteilt. 

Rheinland-Pfalz will mit dem Gesetzentwurf Werbemaßnahmen erfassen, die grob anstößig oder allein auf kommerzielle Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Solche Werbung sei abstoßend und reduziere Sterbehilfe auf eine Handelsware, so Bamberger.

„Es ist mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Menschen in verzweifelten Lebenssituationen durch entsprechende Werbung geradezu zum Suizid ermutigt werden, indem ihnen vermeintlich leichte Wege vom Leben zum Tod aufgezeigt werden“, meinte er. Klar sei, dass gehandelt werden müsse. 

Die Hospiz Stiftung beklagte, mittlerweile gebe es eine „Inflation an gescheiterten Gesetzesentwürfen“. Deshalb müsse die schwarz-gelbe Koalition das Thema in den Bundestag holen, so der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. Er erinnerte daran, dass Union und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart hätten, organisierte Suizidbeihilfe selbst unter Strafe zu stellen. Ein Verbot der Werbung reiche nicht. © afp/aerzteblatt.de

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