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Gericht spricht Witwe Recht auf befruchtete Eizellen zu

Freitag, 7. Mai 2010

Rostock – Im Rechtsstreit um die Herausgabe befruchteter Eizellen hat eine junge Witwe aus Neubrandenburg gegen eine Klinik gesiegt. Das Oberlandesgericht Rostock entschied am Freitag, dass die Klinik die künstlich befruchteten Eizellen an die 29-jährige Frau herausgeben muss.

Das Paar hatte im Frühjahr 2008 die neun befruchteten Eizellen einlagern lassen, kurz darauf starb der Mann bei einem Unfall. Jetzt wünscht sich die 29-Jährige ein Kind von ihrem toten Mann. Das Landgericht Neubrandenburg hatte zuvor der Klinik recht gegeben. Sie hatte unter Verweis auf das Embryonenschutzgesetz die weitere Nutzung der Eizellen verweigert.

Die Rostocker Richter argumentierten, dass es strafbar sei, eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tod künstlich zu befruchten. Im Fall der Neubrandenburgerin sei der Samen aber schon vor dem Tod des Ehemannes verwendet und untrennbar von der Eizelle eingeschlossen worden.

Auch die Anwältin von Ines S. hatte argumentiert, die Eizellen seien bereits befruchtet. „Der Mensch ist genetisch festgelegt, wenn der Samen in die Eizelle eingedrungen ist“, sagt sie. Und das sei schon im sogenannten Vorkernstadium der Fall.

In Deutschland werden im Rahmen der künstlichen Befruchtung befruchtete Eizellen wegen des strengen Embryonenschutzgesetzes meist im sogenannten Vorkernstadium eingefroren. Dabei handelt es sich dann noch nicht um Embryonen, die erst mit der direkten Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entstehen. © kna/aerzteblatt.de

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