KBV: Honorarsteigerungen in den Regionen gerechter verteilen
Montag, 10. Mai 2010
Andreas Köhler /Gebhardt
Dresden – Mögliche Honorarzuwächse im Jahr 2011 für die niedergelassenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten sollen vor allem dazu dienen, die Einkommen in den Regionen zu erhöhen, die bei der jüngsten Honorarreform schlechter abgeschnitten haben als andere. Eine lineare Erhöhung soll es nicht geben.
Das beschloss die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf Vorschlag des KBV-Vorstands am Sonntag in einer geschlossenen Versammlung, wie mittlerweile bekannt wurde.
Im Kern wird in dem Antrag, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, darüber hinaus gefordert, bei der Honorierung in Zukunft auf einen bundesweit einheitlichen Behandlungsbedarf abzustellen.
Dazu heißt es, die KBV solle dafür sorgen, dass „für die Diagnostik, Therapie und Behandlung eines Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig von dessen Kassenzugehörigkeit und von seinem finanziellen Status und Wohnort, der Vertragsarzt bundesweit die gleiche leistungsbezogene Vergütung bei gleicher Qualität erhält“.
Zur Begründung wird ergänzt: „Zwar sind die Preise der ärztlichen Leistungen bundesweit auf dem gleichen Niveau, nicht jedoch die für die Behandlung eines Patientenproblems erforderliche Leistungsmenge (Behandlungsbedarf je Versicherten). Diese berücksichtigt zwar das regionale Versorgungsniveau, nicht jedoch die Morbidität der Wohnbevölkerung.“
Um die ungleichen Verhältnisse hatte es bereits im vergangenen Jahr Diskussionen gegeben. Unter anderem hatten Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen im April 2009 eine Initiative zur Neuregelung der Ärztehonorare im Bundesrat gestartet, die allerdings scheiterte. Beide Länder liegen beim Behandlungsbedarf im unteren Bereich.
In Baden-Württemberg und Nordrhein betrug er im Jahr 2007 rund 9.200 Punkte, in Westfalen-Lippe knapp 8 800 Punkte. Hamburg und Bremen kamen auf circa 11.400 Punkte. Der Behandlungsbedarf hat allerdings nicht allein etwas mit der Morbidität in der jeweiligen Region zu tun, sondern auch mit dem ärztlichen Angebot und der bisherigen Mengensteuerung.
Um in diesem Bereich und damit insgesamt beim Honorar in Zukunft mehr Gerechtigkeit herzustellen, hat die Vertreterversammlung die KBV beauftragt, im Rahmen einer fünfjährigen Konvergenzphase die Voraussetzungen für ein sogenanntes Aufteilungsmodell zu schaffen. Es soll einen bundesweiten, kassenübergreifenden einheitlichen Behandlungsbedarf je Versicherten in einer definierten Krankheitsgruppe garantieren. Verwerfungen sollen dabei vermieden werden.
„Für solch eine fundamentale Umstellung brauchen wir Vorbereitungszeit“, begründete der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler den langen Zeitraum. Vor allem müsse man überall eine gleichmäßig gute Diagnosequalität sicherstellen, damit es nicht wieder zu unerwünschten Honorareffekten komme.
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