Deutscher Ärztetag: „Das Niveau der Patientenrechte in Deutschland ist hoch”
Donnerstag, 13. Mai 2010
Frank Ulrich Montgomery /Gebhardt
Dresden – Der 113. Deutsche Ärztetag hat sich heute in Dresden gegen ein eigenständiges Patientenrechtegesetz ausgesprochen.
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„Deutschland hat ein hohes Patientenrechtsniveau in Europa“, erklärten die 250 Delegierten. Eine neue Gesetzgebung sei daher im Kern nicht notwendig.
Der Ärztetag widersprach jedoch nicht einer Zusammenführung der „schon gegenwärtig in mehreren Gesetzen und in der vieljährigen Rechtsprechung entwickelten Patientenrechte“.
Viel eher als in einer rechtsdogmatischen Debatte, könne das Patientenrecht mit der Diskussion über die Priorisierung und Rationierung im Gesundheitswesen, die die Bundesärztekammer auf dem letzten Ärztetag begonnen habe, gesichert werden, erklärte der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, in einer Grundsatzrede.
Statt eines neuen Gesetzes forderte der Ärztetag daher die verlässliche Sicherung der grundlegenden Patientenrechte in der Gesundheits- und Sozialgesetzgebung. Voraussetzung dafür sei die Therapiefreiheit des Arztes ebenso wie die Bereitstellung der notwendigen Mittel für eine individuelle Patientenbetreuung.
Auch erwarte der Patient Fürsorge und Zuwendung von seinem Arzt, doch die zunehmende Reglementierung im Gesundheitswesen, die zum Teil menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und die überbordende Bürokratie führen zu wachsender Demotivation der Gesundheitsberufe. „Patientenrechte und Patientenautonomie bleiben nur Phrasen, wenn das Recht auf die freie Arztwahl und damit auf die individuelle Vertrauensbeziehung zum Patienten aufgehoben wird“, betonten die Delegierten.
Der Ärztetag sprach sich darüber hinaus für ein partnerschaftliches Kooperationsmodell zwischen Patienten und Ärzten aus. „Es ist verfehlt, nur einseitig von Pflichten des Arztes und Rechten des Patienten zu sprechen“, heißt es in dem Ärztetagsbeschluss.
Die Delegierten wiesen auch darauf hin, dass die Berufszufriedenheit der Ärzte ein Garant für die Patientenrechte sei. „Eine nur 'symbolische' Gesetzgebung über Behandlungsstandards und Verantwortung wäre angesichts eines Vakuums der Finanzierbarkeit für die Realität der Patientenversorgung funktionslos“, erklärte der Ärztetag.
video.aerzteblatt.de: Wolfgang Zöller zum Patientenrechtegesetz
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, will noch in diesem Jahr Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz vorlegen. Eine Umkehr der Beweislast im Haftungsprozess sollen diese Eckpunkte nicht enthalten. Montgomery begrüßte diese Ankündigung, da die Beweislastumkehr zu einer starken Verrechtlichung und Bürokratisierung medizinischer Verfahren führen würde. Zöller wolle auch eine gleiche Augenhöhe zwischen Patienten und Ärzten erreichen, erklärte Montgomery.
„Das begrüßen wir. Gleiche Augenhöhe ist ein Ausdruck von Partnerschaft im therapeutischen Arbeitsbündnis“, so der BÄK-Vizepräsident. Man dürfe jedoch nicht verkennen, dass das Verhältnis von Patient und Arzt immer von einer Asymmetrie geprägt sein wird, da der eine krank sei und der andere gesund und zudem über fundiertes medizinisches Wissen verfüge.
Der Ärztetag konstatierte zudem, dass eine zunehmende „Europäisierung der Patientenrechtefragen“ unverkennbar sei, wie die geplanten Neuregelungen zu Patientenrechten bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung, zur Patienteninformation im pharmazeutischen Bereich sowie zur Organtransplantation zeigten.
Wie der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der Konservativen und Christdemokraten im Europäischen Parlament, Peter Liese, in seinem Gastvortrag berichtete, sei im Dezember vergangenen Jahres der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten, mit dem die Charta der Grundrechte in der Europäischen Union rechtlich verbindlich geworden sei. Dadurch wurden zum Beispiel sowohl das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit festgeschrieben wie auch das Recht auf ärztliche Versorgung.
Peter Liese /Gebhardt
Derzeit werde vom Ministerrat der Europäischen Union über die Richtlinie zur Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung gesprochen, sagte Liese. Mit dieser Richtlinie könnte eine geplante medizinische Behandlung im Ausland in Anspruch genommen werden, die dann von der gesetzlichen Krankenversicherung im jeweiligen Heimatland des Versicherten bezahlt werden müsste. Der Vorschlag war 2008 von der Europäischen Kommission gemacht und mit großer Mehrheit vom Europäischen Parlament unterstützt worden.
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