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Ärzteschaft

Allgemeinmedizin wieder eigene Facharztbezeichnung

Freitag, 14. Mai 2010

Dresden – Der Deutsche Ärztetag hat den „Facharzt für Allgemeinmedizin“ wieder eingeführt. Das Ärzteparlament beschloss am Donnerstag, dass die Allgemeinmedizin erneut ein eigenständiges Gebiet in der (Muster-)Weiter­bildungs­ordnung ist. Somit ist der bisherige „Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin“ abgeschafft. 
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Drüber hinaus heißt der „Facharzt für Allgemeine Chirurgie“ ab sofort „Facharzt für Allgemeinchirurgie“. Über eine grundsätzliche Neuordnung des Gebietes Chirurgie stimmte der Ärztetag allerdings nicht ab. Entsprechende Anträge für eine Zusammenfassung der Allgemein- und Viszeralchirurgie wurden an den Vorstand überwiesen. 

Beschlossen wurde auch, dass die Weiterbildungsbefugten, künftig zur Teilnahme an der Evaluation der Weiterbildung und anderer qualitätssichernder Maßnahmen der Kammern verpflichtet sind. Bisher geschah dies auf freiwilliger Basis. 

Einig waren sich die Delegierten, dass in den kommenden Jahren eine grundsätzliche Novellierung der Weiterbildungsordnung notwendig ist. Die nun beschlossenen Überarbeitungen seien als ein Parallelprozess zu der anstehenden Novellierung zu verstehen, erläuterte Franz-Joseph Bartmann, Vorstand der Bundesärztekammer. Allerdings – und auch darüber bestand Konsens im Plenum – sollen wichtige Entscheidungen zur Weiterbildungsordnung in Ruhe und nicht voreilig getroffen werden.

„Wir müssen hier gegen Schnellschüsse eintreten. Die haben unsere jungen Kollegen nicht verdient“, verlangte Uwe Köhler, Sachsen. Außerdem dürfe die Weiterbildungsordnung nicht von Vertretern einzelner Fächer genutzt werden, um Partikularinteressen durchzusetzen. Er bezweifelt, ob das föderale System für die Weiterbildung noch zeitgemäß sei. Hintergrund: Die Beschlüsse des Ärztetages zur (Muster-)Weiterbildungsordnung greifen erst, wenn sie von den einzelnen Kammern auf Länderebene umgesetzt werden.

„Die Weiterbildung ist eine Dauerbaustelle des Ärztetages und das ist wahrscheinlich unvermeidlich“, sagte Klaus Reinhardt, Westfalen-Lippe. Am Ende müsse eine freiwillige Selbstbeschränkung stehen, um die Weiterbildung nicht mit Regelungen zu überfrachten. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass die Weiterbildungsordnung irgendwann vom Bundesgesundheitsministerium erstellt werde, wie etwa die Approbationsordnung. © BH/aerzteblatt.de

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forum-ab
am Freitag, 14. Mai 2010, 11:44

Sie haben den Sinn der Kammern nicht verstanden.

Es geht 17 fach nur darum:
Posten und Pöstchen.
marc
am Donnerstag, 13. Mai 2010, 22:39

Abschaffen sollte man die KV

Warum besteht denn überhaupt Pflichtmitgliedschaft in den Kammern ?
Das sollte als erstes abgeschafft werden und die Kammer gleich mit.
Dann die KV en.
Ärzte können sich auch in Gewerkschaften organisieren und ihre Weiterbildung selbst bestimmen.
Der Hausärztemangel fängt doch erst an ,viel wurden aus D vertrieben nun muesst ihr schon das Portmonai öffnen oder Svetlana aus der Ukraine nach Brandenburg locken.
Na Dann Prost
Thelber
am Donnerstag, 13. Mai 2010, 20:47

Weg mit den alten Zöpfen ....

Ich verstehe nicht, weshalb jedes Bundesland seine "eigene WBO" haben muss.

Es mag ja sinnvoll sein, dass wir nicht weiß der Himmel wo hin reisen müssen, wenn Entscheidungen unserer Kammer anstehen, aber vielleicht täten es auch 6-8 Kammern, die einigermaßen gleichmäßig über die gesamte BRD verteilt sind sowie eine einzige bundesweit gültige WBO. Oder - im Zeitalter des Internet mit Skype und vergleichbaren technologischen Möglichkeiten - eine Zentrale mit elektronisch verbundenen Satellitenstellen ...

So werden sich jetzt in 17 Landesärztekammern einige hochdotierte Funktionärskollegen mit ihren Assistenten hochdotiert zusammensetzen, um 17-fach nahezu identische Paragraphen 17-fach hochdotiert zu reiten ...

Von unseren Kammerbeiträgen 17-fach gesponsert ....
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