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Ärzteschaft

Ärzteparlament bekräftigt Ablehnung der Gesundheitskarte und sieht Telemedizin als Zukunftsaufgabe

Freitag, 14. Mai 2010

Dresden – Der 113. Deutsche Ärztetag in Dresden hat seine Ablehnung der elektronischen Gesund­heitskarte bekräftigt. Die Delegierten forderten die Bundesregierung dazu auf, das Projekt „in der weiter verfolgten Ziel­setzung“ endgültig aufzugeben.
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Damit könnten bis zu 14 Milliarden Euro Versichertengelder eingespart werden, hieß es in dem mit 105 zu 86 Stimmen angenommenen Antrag. Insbesondere wandten sich die Abgeordneten dagegen, die Arztpraxen durch den geplanten Online-Versichertenstammdatenabgleich zu Außenstellen der Krankenkassen zu machen. In Zeiten drohenden Ärztemangels vor allem in ländlichen Regionen sei dies kontraproduktiv.

Begründet wurde der Antrag unter anderem damit, dass auch vier Jahre nach dem ursprünglichen Einführungsjahr die neue Versichertenkarte immer noch nicht praxisreif sei, und die bisherigen Testergebnisse negativ ausgefallen seien. Befürchtet werden zudem technische Probleme in den Praxen bei der Umsetzung der Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten. 

Zuvor hatte Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer, an die Delegierten appelliert, aktiv und konstruktiv an der Entwicklung der Telematik und Telemedizin mitzuarbeiten. „Verweigerung oder gar Fundamentalopposition führt zwangsläufig dazu, dass wir als Ärzteschaft auf der Tribüne sitzen, während das Spiel auf dem Feld entscheiden wird", sagte er.

In einem Kriterienkatalog haben die Delegierten ihre Anforderungen an eine technische Kommunikationsinfrastruktur formuliert. So soll der schnelle Datenaustausch zum Nutzen der Patienten verbessert werden. Beim Datenaustausch müssen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein. Elektronische Patientenakten gehören nicht in die Hand von Kostenträgern und sollen nicht auf zentralen Servern oder in webbasierten Lösungen gespeichert werden.

Vor dem Hintergrund des wachsenden Angebots an elektronischen Patientenakten wurde die Bundesärztekammer gebeten, einen Anforderungskatalog an elektronische Patientenakten aus ärztlicher Sicht zu erarbeiten, der verlässliche Hinweise darauf gibt, wie die Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Verhältnisses und der ärztlichen Schweigepflicht gewährleistet werden könnten.

In den mit großer Mehrheit beschlossenen Leitsätzen für gute Telemedizin sprachen sich die Delegierten für eine bundeseinheitliche, diskriminierungsfreie Telematikinfrastruktur als technische und datenschutzrechtliche Grundlage aus, um dadurch die bisherigen Insellösungen zu überwinden.

Diese Infrastruktur solle den Anwendern von telemedizinischen Verfahren auch eine Unabhängigkeit gegenüber IT-Unternehmen gewährleisten, deren Geschäftsmodell in einer Nichtkompatibilität ihrer Lösungen mit konkurrierenden Angeboten liege, heißt es in dem entsprechenden Antrag. © KBr/aerzteblatt.de

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