Brüssel – Fünf Jahre nach der Legalisierung wurde die aktive Sterbehilfe in Flandern häufig praktiziert, nicht selten erfolgte sie – bei dementen oder komatösen Patienten – auch ohne deren Einwilligung. Die Medikamente werden oft von Krankenschwestern verabreicht, die dabei ein hohes Risiko eingehen, sich strafbar zu machen.
Aktive Sterbehilfe ist derzeit in drei Benelux-Ländern und Arzt-assistierter Suizid und in zwei US-Bundesstaaten (Washington und Oregon) legal. In Kanada wird sie derzeit heftig diskutiert, was das Canadian Medical Association Journal (CMAJ) veranlasste, zwei Studien zu den Erfahrungen in Belgien zu publizieren, wo die Sterbehilfe 2002 legalisiert wurde.
Die Studie wurde 2007 in Flandern durchgeführt. Kenneth Chambaere von der Vrije Universiteit Brüssel befragte Ärzte zu einer repräsentativen Stichprobe von 6.927 Todesfällen (CMAJ 2010; doi: 10.1503/cmaj.091876). Etwas mehr als die Hälfte der Fragebögen wurde zurückgeschickt, was die Aussagekraft der Ergebnisse ein wenig einschränkt.
Wenn man davon ausgeht, dass Mediziner, die eine Sterbehilfe praktizieren, aus Angst vor juristischen Folgen (auch wenn ihnen Anonymität zugesichert wurde) eher nicht antworten, könnte die Prävalenz sogar noch höher sein, als die von Chambaere genannten Zahlen.
Danach wurden 2007 in Belgien etwa 2 Prozent aller Todesfälle durch eine aktive Sterbehilfe auf Wunsch des Patienten ausgelöst. Bei weiteren 1,8 Prozent wurde eine Sterbehilfe ohne Zustimmung des Arztes durchgeführt, Chambaere bezeichnet sie auch als Euthanasie. Beide Patientengruppen unterschieden sich.
Die aktive Sterbehilfe mit Zustimmung des Patienten wurde in der Regel bei Patienten unter 80 Jahren (Anteil 79,6 Prozent) durchgeführt, von denen viele im Endstadium einer Krebserkrankung waren (80,2 Prozent), und sie fand häufig in der Wohnung der Patienten statt (50,3 Prozent). Zur zweiten Gruppe gehörten überwiegend Patienten über 80 Jahre (53 Prozent), die zumeist im Krankenhaus starben (67 Prozent). Es handelte sich überwiegend um demente oder komatöse Patienten.
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Die zweite Umfrage wurde unter 1.265 Krankenschwestern durchgeführt (CMAJ 2010; doi: 10.1503/cmaj.091881). Mit 75,8 Prozent war die Antwortrate höher als bei den Ärzten. Möglicherweise sehen sich die Krankenschwester eher auf der juristisch sicheren Seite, was nach Ansicht von Els Inghelbrecht von der Vrije Universiteit Brüssel jedoch ein Irrtum sein könnte.
Zum einen waren sie zu 48 Prozent bei der Zubereitung der Medikamente beteiligt und in 45 Prozent der Fälle verabreichten sie auch die tödlichen Mittel, wenn auch fast immer (98 Prozent) in Anwesenheit eines Arztes. Bei der aktiven Sterbehilfe mit Zustimmung des Patienten mag das noch stimmen. Bei der Euthanasie muss nach belgischem Recht der Arzt die Medikamente verabreichen. In Wirklichkeit taten dies in 12 Prozent der Fälle die Krankenschwestern, die sich dadurch eigentlich strafbar machten.
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