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Neue EU-Richtlinie soll Wartezeiten bei Organspenden verkürzen

Mittwoch, 19. Mai 2010

Brüssel – Patienten, die eine Organspende benötigen, sollen in Zukunft vermehrt auch Spenderorgane aus dem europäischen Ausland zur Verfügung stehen. Hierfür sollen harmonisierte Mindeststandards in der EU sorgen, die heute vom Europäischen Parlament (EP) zusammen mit einem Aktionsplan zur Förderung der Organspendebereitschaft in den 27 EU-Staaten verabschiedet wurden.
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Der bereits mit den EU-Regierungen abgestimmte Kompromiss erhielt 643 Ja-Stimmen. Gegen ihn stimmten lediglich 16 Abgeordnete. Acht enthielten sich des Votums.

Die Auflagen betreffen die Qualität und Sicherheit aller für eine Transplantation erforderlichen Schritte, angefangen bei der Spende, über die Testung und Charakterisierung, Konservierung, den Transport und die Lagerung bis hin zur Übertragung des Organs.

Die Vorschriften sollen verhindern, dass Erreger von Krankheiten wie Aids, Hepatitis oder Krebs übertragen werden. Gleichzeitig soll der grenzüberschreitende Austausch von Organen verbessert werden. Derzeit beträgt die Quote der außerhalb des Ursprungslandes eingesetzten Organe in der Region der Stiftung Eurotransplant etwa 20 Prozent.

Circa 56.000 Personen stehen nach Angaben der EU-Kommission auf Wartelisten. Täglich sterben in der EU etwa 12 Menschen, während sie auf ein Organ warten. „In einem vereinten Europa ist es ein Unding, dass ein Patient im Grenzgebiet kein Organ aus seinem Nachbarland erhalten kann und verfügbare Organe verloren gehen, wenn im eigenen Land kein Empfänger bereit steht, während im Nachbarland dieses Organ dringend benötigt würde“, kommentierte der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese den Beschluss.

Die EU-Mitgliedsstaaten sind angehalten, eine verantwortliche Behörde zu bestimmen, die die nationalen Regeln auf Grundlage der EU-Standards festlegen und deren Einhaltung kontrollieren sollen. Diese Funktion kann auch durch eine selbstverwaltete Organisation wie die Deutsche Stiftung Organspende wahrgenommen werden. Hierauf hatten unter anderem die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft bestanden.

Ein weiteres Ziel des gemeinsamen Rechtsrahmens ist es, durch eine lückenlose Dokumentation die Rückverfolgbarkeit jedes transplantierten Organs zu gewährleisten. Die Regelungen basieren zudem auf dem Grundsatz der freiwilligen und unentgeltlichen Organspende. Dies gilt auch für Lebendspenden. „Dadurch trägt die Richtlinie auch zur Bekämpfung des Organhandels bei“, so EU-Gesundheitskommissar John Dalli.

Die EU regt in ihrem Aktionsplan ferner an, in jedem Krankenhaus Fachkräfte zu benennen und zu schulen, die die Organspenden und Transplantationen koordinieren sollen. „Wir gehen davon aus, durch die Regelungen 20.000 Menschen zusätzlich in der EU das Leben retten zu können“, so die spanische Gesundheitsministerin Trinidad Jiménez. Spanien hat derzeit den EU-Ratsvorsitz inne.

Die Abgeordneten fordern die EU-Staaten überdies auf, es ihren Bürgern etwa im Zuge einer Reisepass- oder Führerscheinerneuerung zu ermöglichen, einem Spendenregister beizutreten und ihre Organspendebereitschaft mit einem Ausweis zu dokumentieren. © ps/aerzteblatt.de
aerzteblatt.de

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