Berlin – Als eine „Fehlentscheidung“ bewerten die sechs zur „Koalition gegen den Schmerz” zusammengeschlossenen Fachverbände und Patientenorganisationen die seit 2008 vorgeschriebene Austauschpflicht von Arzneimitteln. Gemeinsam fordern sie die Abschaffung der automatischen Austauschpflicht für Opioide, die der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) unterliegen.
Auch stark wirksame Opioide der WHO-Stufe III müssen mittlerweile gegen ein rabattiertes, wirkstoffgleiches Präparat oder eines der drei preisgünstigsten Generika ausgetauscht werden. „Bei dieser speziellen Substanzklasse können jedoch selbst bei gleichem Wirkstoff und gleicher
Dosis erhebliche Unterschiede in der Wirkung entstehen“, warnt Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie.
Viele der 15 Millionen chronischen Schmerzpatienten und etwa 1,5 Millionen Krebspatienten in Deutschland benötigten diese Opioide. Für sie habe die Austauschpflicht gravierende Konsequenzen, wie zum Beispiel stärkere Schmerzen und vermehrte Nebenwirkungen, erklärte Müller-Schwefe.
Gleichzeitig kritisierten die Fachverbände, dass in Deutschland Medizinstudierende noch immer nicht im Bereich Schmerztherapie ausgebildet würden. Die „Koalition gegen den Schmerz” fordert deshalb, die Schmerztherapie in die Approbationsordnung als Pflichtfach aufzunehmen.
Der „Koalition gegen den Schmerz” haben sich die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS), die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS), die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP (DGVP), die Deutsche Schmerzliga (DSL) sowie die Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische und
unfallchirurgische Schmerztherapie (IGOST) zusammengeschlossen.
| Versenden | Teilen |
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.