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Schmerzexperten gegen Austauschpflicht für starke Opioide

Donnerstag, 20. Mai 2010

Berlin – Als eine „Fehlentscheidung“ bewerten die sechs zur „Koalition gegen den Schmerz” zusammengeschlossenen Fachverbände und Patientenorganisationen die seit 2008 vorgeschriebene  Austauschpflicht von Arzneimitteln. Gemeinsam  fordern sie die Abschaffung der automatischen Austauschpflicht für Opioide, die der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) unterliegen.

Auch stark  wirksame Opioide der WHO-Stufe III müssen mittlerweile  gegen ein rabattiertes, wirkstoffgleiches Präparat oder eines der drei preisgünstigsten Generika ausgetauscht werden. „Bei  dieser speziellen Substanzklasse können jedoch selbst bei gleichem Wirkstoff und gleicher
Dosis erhebliche Unterschiede in der Wirkung entstehen“, warnt Gerhard H. H.  Müller-Schwefe, Präsident der der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie.

Viele der 15 Millionen chronischen Schmerzpatienten und etwa 1,5 Millionen Krebspatienten in Deutschland benötigten diese Opioide. Für sie habe die Austauschpflicht gravierende Konsequenzen, wie zum Beispiel stärkere Schmerzen und vermehrte Nebenwirkungen, erklärte Müller-Schwefe.

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Gleichzeitig kritisierten die Fachverbände, dass in Deutschland Medizinstudierende  noch immer nicht im Bereich Schmerztherapie ausgebildet würden. Die „Koalition gegen den Schmerz” fordert deshalb, die Schmerztherapie in die Approbationsordnung als Pflichtfach aufzunehmen.

Der „Koalition gegen den Schmerz” haben sich die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS), die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS), die  Bürgerinitiative Gesundheit DGVP (DGVP), die Deutsche Schmerzliga (DSL) sowie die Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische und
unfallchirurgische Schmerztherapie (IGOST) zusammengeschlossen. © hil/aerzteblatt.de

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