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Sektorenübergreifende Qualitätssicherung: Arzt- und Patientendaten sollen zusammen übertragen werden

Donnerstag, 20. Mai 2010

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bei der geplanten sektorenübergreifenden Qualitätssicherung eine serielle Übermittlung der anonymisierten Arzt- und Patientendaten beschlossen. Somit sollen die Daten gemeinsam übertragen werden. „Eine serielle Datenübermittlung hat den Vorteil, dass die Daten beim Transport nicht getrennt werden und somit die Gefahr von Übermittlungsverlusten abnimmt“, erklärte der G-BA Vorsitzende Rainer Hess heute in Berlin. 

Die Richtlinie zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung wird derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft. Die zweimonatige Beanstandungsfrist hatte das Ministerium mit dem Argument ausgesetzt, dass notwendige Informationen zum Datenflussverfahren noch fehlten. „Nun ist das BMG in der Lage, die Gesamtprüfung der Richtlinie unter Einbeziehung von Datenschützern vorzunehmen“, erklärte Hess. 

Der G-BA-Vorsitzende machte deutlich, dass dieses Modell im Konsens entschieden worden sei. Nur die Bundesärztekammer habe nicht zugestimmt, weil sie nicht mit einem Stimmrecht beteiligt gewesen sei. Der 113. Deutsche Ärztetag in Dresden hatte den Gemeinsamen Bundesausschuss aufgefordert, in den Verfahren der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung die Ärztekammern zu stimmberechtigten Mitgliedern der Landesarbeitsgemeinschaften zu machen und sie auch in den Lenkungsgremien mit Stimmrecht auszustatten.

Eine Vertretung der ärztlichen Fachexpertise im stationären Sektor alleine durch die Landeskrankenhausgesellschaften fördere lediglich die Dominanz der Ökonomie über die ärztliche Tätigkeit, hatten die Delegierten gemahnt. Hess betonte, dass der G-BA die Ärztekammern nicht ausschließen wolle. „Ganz im Gegenteil“, betonte er.  

Der G-BA diskutierte auch darüber, ob eine Protonentherapie bei Lebermetastasen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden soll. Dahinter stehe die grundsätzliche Frage, sagte Hess, ob eine klar abgrenzbare Patientengruppe definiert werden könne, bei der eine solche Therapie sinnvoll sei.

Die Frage sei, ob man Patienten mit schweren Krebserkrankungen, bei denen mit der Standardtherapie keine Erfolge erzielt werden konnten, mit der Protonentherapie noch eine Chance gebe oder ob man ehrlich sagen müsse, dass nun keine Heilungschancen mehr vorhanden seien. Der G-BA ist in dieser Frage heute zu keinem Entschluss gekommen; die AG Verfahrensordnung wird sich nun damit befassen.

Zudem beschloss der G-BA, dass die gesetzliche Krankenversicherung künftig auch dann einen festsitzenden Zahnersatz, zum Beispiel eine Brücke oder Krone, bezahlen muss, wenn im Gegenkiefer kein festsitzender oder herausnehmbarer Zahnersatz vorhanden ist.

„Es spielt nun keine Rolle mehr, ob die Patienten einen Gegenbiss haben oder nicht“, erklärte Hess. „Damit können künftig mehr Versicherte von einer Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz profitieren.“ Bisher zahlte die GKV einen festsitzenden Zahnersatz nur dann, wenn im Gegenkiefer entweder eigene Zähne oder ein ebenfalls festsitzender Zahnersatz vorhanden waren. © fos/aerzteblatt.de

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