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Ärzteschaft

Vertrag zur psychiatrischen Versorgung in Heimen

Freitag, 21. Mai 2010

Frankfurt – Die AOK Hessen, der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), Landesverband Hessen, und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) haben einen Selektivvertrag zur psychiatrischen Versorgung in Altenpflegeheimen abgeschlossen. Damit wollen sie die Qualität der ambulanten psychiatrischen Versorgung von Pflegeheimbewohnern verbessern und stationäre Behandlungen vermeiden.

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„Durch eine leitlinienorientierte und kontinuierliche fachärztliche Behandlung soll der Gesundheitszustand der Patienten verbessert werden“, erklärte KVH-Vorstandsvorsitzende Margita Bert. Geschehen soll dies über eine intensivere Zusammenarbeit der beteiligten Fach- und Allgemeinärzte sowie der Pflegekräfte in den Heimen.

Dazu wollen die Beteiligten einen Handlungsleitfaden für Pflegekräfte zur Vorgehensweise in akuten Krisensituationen entwickeln. So könnten die Patienten in ihrer gewohnten Umgebung weiter fachärztlich betreut werden. Die Dokumentation im Rahmen der Pflegedokumentation verbleibt laut Vertrag im Pflegeheim, so dass die Pflegekräfte ständig Zugriff auf alle patientenrelevanten Informationen haben.

Zugang zu diesem Vertrag haben alle hessischen Fachärzte für Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie sowie Nervenärzte und Neurologen. „Die am Vertrag teilnehmenden Ärzte erhalten eine extrabudgetäre Honorierung ihrer hochqualifizierten Tätigkeit“, sagte Bert. © hil/aerzteblatt.de

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