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BÄK will mehr Mitspracherecht bei neuem Präventionsgesetz

Donnerstag, 27. Mai 2010

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert mehr Mitsprachemöglichkeiten bei der Entwicklung von Präventionskonzepten. Wir wollen unseren Beitrag leisten zu einer Strategie für Prävention und nicht für Präventionsmarketing“, betonte BÄK-Vorstandsmitglied Rudolf Henke heute im Rahmen der 3. BÄK-Präventionstagung in Berlin. Gleichzeitig plädierte er dafür, präventive Beratungsleistungen angemessen zu bezahlen.

„Bewegungsmangel, Fehlernährung und Alltagsdrogen erfordern konkrete medizinisch sinnvolle Interventionskonzepte“ erklärte der BÄK-Vorstand. Dazu brauche es eigentlich kein eigenständiges Präventionsgesetz, sondern lediglich den Willen und Engagement aller Beteiligten. Dennoch wolle die BÄK es nicht allein den Krankenkassen überlassen, die Präventionsgesetzgebung zu überarbeiten.

„Die von der Bundesregierung angekündigte neue Strategie muss mehr Möglichkeiten eröffnen, Gesundheitsberatung, Früherkennung und Prävention als originär ärztliche Aufgabe zu fördern“, so Henke.

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Wie auf der Veranstaltung deutlich wurde, liegen dabei für die ärztliche Beratung etwa bei Bewegungsmangel, Fehlernährung sowie Suchtmittelkonsum bereits erprobte Praxismodelle vor. So könne der Arzt beispielsweise durch das sogenannte „Rezept für Bewegung“ vorbeugende Angebote im Sportverein empfehlen. © hil/aerzteblatt.de

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Dieter
am Freitag, 28. Mai 2010, 10:06

Es fängt doch im Kindergarten und Schule schon an!

Beim Kleinkind allerspätestens beginnt die "Vorsorge": Solange man aber kein Geld für Sonderturnen bei haltungsgefährdenden Kindern, keine Ernährungskunde mit gemeinsamem Essen (Schulküchen) hat, wird sich nichts ändern! Wo sind die ebenso fehlenden Schulärzte, die Kinder regelmäßig untersuchen und b.B. zum Zahnarzt oder Orthopäden schicken sowie impfen? Das gab es "früher" alles schon einmal, wurde nur abgeschafft! Der §20 im SGB V ist ohnehin schon immer nur schlichte Makulatur.

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