Bonn – Die Einfuhr verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel ins Ausland ist in der Regel möglich. Dennoch sollten Patienten dabei gewisse Rahmenbedingungen einhalten. Darauf hat die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor Beginn der Urlaubszeit hingewiesen.
So sollte laut BfArM bei Reisen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die Landesgesundheitsbehörde beglaubigten Bescheinigung erfolgen.
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