Berlin – Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Fällen so genannte Transparenzberichte gestoppt, die von den Verbänden der Pflegekassen im Internet veröffentlicht werden sollten. Das Gericht gab in beiden Fällen den Anträgen von ambulanten Pflegediensten statt und erließ eine einstweilige Anordnung. Die Dienste sahen sich in den Transparenzberichten zu schlecht bewertet.
Das Landessozialgericht gab ihnen Recht und untersagte vorläufig die Veröffentlichung. Für das Gericht war dabei von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Veröffentlichung von Bewertungen, die in etwa Schulnoten ähneln, einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste darstelle und in den vorliegenden Fällen auch sachlich fehlerhaft gewesen sein dürfte.
Die Transparenzberichte werden seit Jahresbeginn erstellt und im Internet veröffentlicht. Dies hat bundesweit eine Vielzahl von Gerichtsverfahren ausgelöst. Die betroffenen Rechtsfragen sind sehr umstritten, mit einer endgültigen Klärung ist nach Einschätzung des Landesozialgerichts voraussichtlich erst in einigen Jahren zu rechnen.
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