CSU bleibt skeptisch bei Röslers Plänen für Kopfpauschale
Dienstag, 1. Juni 2010
Alexander Dobrindt /dpa
München – Die CSU zweifelt auch nach einem Spitzengespräch von Parteichef Horst Seehofer und Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) an dessen Plänen für eine Kopfpauschale. „Röslers Konzept ist an Kompliziertheit kaum zu überbieten“, sagte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt der „Süddeutschen Zeitung“ vom Dienstag nach dem Gespräch mit Rösler.
Die CSU befürchtet nach Angaben aus Parteikreisen zudem, dass Röslers Modell in der Bevölkerung nur schwer Akzeptanz finden dürfte. Dennoch wolle die Partei Röslers Vorschlag ausgiebig prüfen, berichtete der „Münchner Merkur“ unter Berufung auf die CSU-Zentrale.
Medienberichten zufolge will Rösler eine Teilprämie von 15 bis 30 Euro einführen, die zusätzlich zum Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen erhoben wird. Nicht mehr zur Debatte steht laut „Süddeutscher Zeitung“ eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze.
In der vergangenen Woche war berichtet worden, Rösler wolle den Sozialausgleich für die Kopfpauschale nicht mehr über Steuern, sondern über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze finanzieren.
Der Gesundheitsminister will seine genauen Vorstellungen einer Gesundheitsreform erst nach eingehenden Beratungen mit den Partei- und Fraktionschefs der schwarz-gelben Koalition der Öffentlichkeit vorstellen. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.
Das ARD-Hauptstadtstudio berichtete unterdessen unter Berufung auf Koalitions- beziehungsweise Parlamentskreise, die geplante einkommensunabhängige Prämie solle bis zu 30 Euro im Monat betragen.
Im Gegenzug wolle die Bundesregierung den Beitragsanteil der Arbeitnehmer an der Krankenversicherung – bisher 7,9 Prozent vom Bruttolohn – absenken, möglicherweise auf 7,3 Prozent, meldet die ARD. Der Tageszeitung „taz“ zufolge ist eine Reduzierung des Arbeitnehmeranteils auf 7,6 Prozent im Gespräch, während der Arbeitgeberanteil von 7,0 auf 7,3 Prozent steigen könnte. Der Gesamtbeitragssatz von 14,9 Prozent des Bruttolohns solle unverändert bleiben.
Geringverdiener sollen einen ermäßigten Beitragssatz von fünf Prozent zahlen, berichtet die Zeitung weiter. Diese Vergünstigung stelle den Sozialausgleich dar. Betroffene müssten nur bei ihrer Krankenkasse ankündigen, dass sie unter der Einkommensgrenze verdienen, um den verringerten Satz zugesprochen zu bekommen. Eine Kontrolle der Bedürftigkeit solle nicht stattfinden. Denn dafür müsste das Gesetz den Bundesrat passieren. Für diesen Fall hatte die Opposition mehrfach eine Blockade angekündigt.
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