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Pflegerin wegen Körperverletzung zu Bewährungsstrafe verurteilt

Donnerstag, 3. Juni 2010

Berlin - Eine 62-jährige Krankenschwester ist am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach die Wohnbereichsleiterin eines Pflegeheimes schuldig, im August 2006 einer damals 86-jährigen Patientin einen Schlaftrunk verabreicht zu haben, um sie für eine Begutachtung ruhig zu stellen. 

 

Nach der Einnahme des Safts „Dipiperon“ wirkte die Rentnerin bei der Kontrolle durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) völlig apathisch und hilflos. Später brach sie zusammen, musste sich übergeben und fiel für Stunden in einen komaähnlichen Schlaf. Der MDK erkannte der Frau zunächst die Pflegestufe 3 zu. Nachdem der Vorfall bekannt wurde, erhielt sie wieder Pflegestufe 2.

 

Vor Gericht hatte die Krankenschwester ein Geständnis abgelegt. Mit dem Schlaftrunk habe sie erreichen wollen, dass die 86-Jährige die „ihrer Meinung nach richtige Pflegestufe bekommt“.

Nach Ansicht des Richters sollte durch eine höhere Pflegestufe nicht die Patientin, sondern „allein das Pflegeheim begünstigt werden, um mehr Personal und Geld zu bekommen“. Es habe weder eine „ärztliche Anweisung bestanden“, noch sei das Medikament „medizinisch indiziert“ gewesen, hieß es. Die Angeklagte habe damit das Vertrauen der Heimbewohner und von deren Familien in die Pflegestation missbraucht.

Im Prozess hatte die Angeklagte, entgegen ihren ursprünglichen Angaben, die Schuld auf sich genommen. Dem Gericht zufolge hatte sie die im „Scherz“ gemachte Bemerkung einer Ärztin, „wenn alle Stricke reißen, nehmen Sie Dipiperon“, „zu ernst genommen“. Nach Angaben des Staatsanwalts laufen weitere Ermittlungen gegen Ärzte und das Pflegepersonal. Aufgrund der jetzigen Aussage der Angeklagten sei es allerdings „zweifelhaft“, ob es eine derartige „Weisung“ überhaupt gegeben habe, sagte er. © ddp/aerzteblatt.de

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